Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in Bauordnung

Die Stadt Altenburg schreibt die Stelle eines / einer

Sachbearbeiters/in Bauordnung

zum 1. September 2012 bzw. zum nächstmöglichen Termin zur Besetzung aus.

Aufgabenschwerpunkte:

- Bearbeitung von Anträgen im vereinfachten und vollen Baugenehmigungsverfahren gemäß
§§ 63 b und 63 c ThürBO
- Bearbeitung von Genehmigungsfreistellungen gemäß § 63 a ThürBO und von Abweichungen gemäß § 63 e ThürBO
- Bearbeitung von Anträgen auf Vorbescheid gemäß § 73 ThürBO
- Bearbeitung von Abbruchanzeigen
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
- Wahrnehmung repressiver Maßnahmen

Voraussetzungen:

- Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst mit Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) oder
- Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in oder
- gleichwertiger Bildungsabschluss
- Berufserfahrung
- Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und Vorschriften, insbesondere Thüringer Bauordnung, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Thüringer Baugebührenverordnung, Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz
- fundierte Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Produkten
- Führerschein Klasse B
- hohes Engagement, Flexibilität, Belastbarkeit, eigenverantwortliche Arbeitsweise, technisches Verständnis, sicheres Auftreten
- Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung

Diese Vollzeitstelle ist dem Referat Bauverwaltung und Bauordnung zugeordnet, die Vergütung erfolgt gemäß TVöD. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, aussagekräftiger Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse etc.) bis zum 23. August 2012 an:

Stadtverwaltung Altenburg
Referat Haupt- und Personalverwaltung
Markt 1
04600 Altenburg

Bitte legen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, sofern Sie die Bewerbung nach Beendigung des Auswahlverfahrens zurück erhalten möchten, andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach zwei Monaten ordnungsgemäß vernichtet.

Altenburg, den 24. Juli 2012
gez. Wolf
Oberbürgermeister

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