Europawahl 2009
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge als Listen für ein Land für die Europawahl sind beim Landeswahlleiter einzureichen, gemeinsame Listen für alle Länder beim Bundeswahlleiter. Die Bedingungen für die Einreichung der Wahlvorschläge sind der öffentlichen Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu entnehmen.Weitere Informationen erhalten sie beim Bundes- und Landeswahlleiter - siehe nebenstehende Links.
Bescheinigungen des Wahlrechts für Unterzeichner von Wahlvorschlägen sowie der Wählbarkeit für Bewerber stellt die Meldebehörde aus.
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Alle Wahlberechtigten, die am 3. Mai 2009 (Stichtag) mit Hauptwohnsitz in Altenburg gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.Wahlberechtigte Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, werden auf Antrag bei der Gemeindebehörde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen und können per Briefwahl wählen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche
Wahlberechtigte Unionsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben (und die nicht gleichzeitig Deutsche sind), können die Eintragung in das Wählerverzeichnis in der Gemeinde beantragen, in der sie wohnen.
Merkblatt zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger
Unionsbürger, die an der letzten Europawahl 2004 in Deutschland teilgenommen haben, aber jetzt in ihrem Heimatland wählen wollen, müssen bis zum 17. Mai 2009 bei ihrer Gemeindebehörde einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellen.
Merkblatt zum Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis für Unionsbürger
Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis für Unionsbürger
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, den Wahlraum aufzusuchen, können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nach dem Muster der Anlage 4 zur Europawahlordnung vollständig ausgefüllt ist. Der Wahlscheinantrag kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder per E-Mail im Wahlbüro eingereicht werden. Es kann auch ein Online-Formular (siehe unten) verwendet werden.Eine telefonische Antragstellung ist nicht zugelassen.
Wahlscheine können nur bis zum Freitag vor der Wahl 18:00 Uhr beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich.
Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Beachten Sie bitte, dass dies auch für Ehepartner gilt.
Das Formular für den Wahlscheinantrag finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Ersatzweise kann auch folgendes Formular verwendet werden:
Wahlscheinantrag