Landtagswahl 2009
Wahlvorschläge
Wahlkreisvorschläge sind beim Kreiswahlleiter, Landeslisten beim Landeswahlleiter einzureichen. Die Bedingungen für die Einreichung der Wahlvorschläge sind dem Thüringer Landeswahlgesetz und der Thüringer Landeswahlordnung sowie der öffentlichen Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu entnehmen. Weitere Informationen - siehe nebenstehender Link zum Landeswahlleiter.Formulare für Wahlvorschläge:
Wahlkreisvorschlag (Anlage 9 ThürLWO)
Zustimmungserklärung für Bewerber eines Wahlkreisvorschlages (Anlage 12 ThürLWO)
Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 13 ThürLWO)
Niederschrift Versammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers (Anlage 14 ThürLWO)
Versicherung an Eides statt (Anlage 15 ThürLWO)
Zustimmungserklärung für Bewerber einer Landesliste (Anlage 19 ThürLWO)
Formblätter für Unterstützungsunterschriften mit Bescheinigung des Wahlrechts (Anlage 11 ThürKWO) für Wahlkreisvorschläge, die Unterstützungsunterschriften benötigen, werden nur vom Kreiswahlleiter herausgegeben!
Bescheinigungen des Wahlrechts für Unterzeichner von Wahlvorschlägen sowie der Wählbarkeit für Bewerber stellt die Meldebehörde aus.
In Ausnahmefällen wird auf Antrag für Bewerber, deren Hauptwohnung außerhalb Thüringens liegt, die Wählbarkeit anerkannt, wenn sie in Altenburg mit Nebenwohnung gemeldet sind und am Ort der Nebenwohnung ihren Lebensmittelpunkt haben. Der Antrag ist spätestens am 95. Tag vor der Wahl (27. Mai 2009) bei der Gemeinde am Ort der Nebenwohnung zu stellen. Der Wahlberechtigte hat dabei glaubhaft zu machen, dass er seinen Lebensmittelpunkt am Wahltag seit mindestens einem Jahr in Thüringen haben wird.
Das Formular für diesen Antrag finden Sie hier:
Antrag auf Anerkennung der Wählbarkeit in den Thüringer Landtag (Anlage 10b ThürLWO)
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Alle Wahlberechtigten, die am 19. Juli 2009 (Stichtag) mit Hauptwohnsitz in Altenburg gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.Wahlberechtigte, die im Zeitraum 20. Juli bis 9. August 2009 aus einer anderen Thüringer Gemeinde nach Altenburg ziehen, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Weitere Informationen und das erforderliche Formular können Sie hier herunterladen:
Hinweise und Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Nach dem 9. August 2009 ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nicht mehr möglich.
Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann im Zeitraum der Auslegung des Wählerverzeichnisses (10. bis 14. August 2009) beim Wahlbüro der Stadt Einspruch einlegen. Näheres dazu ist der öffentlichen Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses zu entnehmen. Weitere Informationen erhalten sie auch beim Wahlbüro der Stadtverwaltung.
In Ausnahmefällen werden auf Antrag Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen, deren Hauptwohnung außerhalb Thüringens liegt, wenn sie in Altenburg mit Nebenwohnung gemeldet sind und am Ort der Nebenwohnung ihren Lebensmittelpunkt haben. Der Antrag ist spätestens am 50. Tag vor der Wahl (11. Juli 2009) bei der Gemeinde am Ort der Nebenwohnung zu stellen. Der Wahlberechtigte hat dabei glaubhaft zu machen, dass er seinen Lebensmittelpunkt am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Thüringen haben wird.
Das Formular für diesen Antrag finden Sie hier:
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (Anlage 10a ThürLWO)
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die am Wahltag aus wichtigem Grund verhindert sind, den Wahlraum aufzusuchen, können einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlscheinantrag ist schriftlich oder persönlich im Wahlbüro einzureichen. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt, dabei muss, insbesondere durch Angabe des Geburtsdatums, der Adresse und der in der Wahlbenachrichtigung enthaltenen Nummer, gewährleistet sein, dass der Antrag der als Antragsteller genannten Person zugeordnet werden kann. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.Wahlscheine können nur bis zum Freitag vor der Wahl 18:00 Uhr beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich.
Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Beachten Sie bitte, dass dies auch für Ehepartner gilt.
Das Formular für den Wahlscheinantrag finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Ersatzweise kann auch dieses Formular verwendet werden:
Wahlscheinantrag