Kommunalwahlen in Altenburg 2009


Neuerungen im Wahlrecht 2009

Mit dem "Thüringer Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und zur verbesserten Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen" vom 9. Oktober 2008 treten für die Kommunalwahlen 2009 einige Änderungen in Kraft. So werden u.a. die Stichwahlen sowie für den Stadtrat und den Kreistag die "5%-Hürde" abgeschafft. Die bisherigen Ortschaften der Stadt Altenburg heißen künftig "Ortsteile mit Ortsteilverfassung", der Ortsbürgermeister "Ortsteilbürgermeister" und der Ortschaftsrat wird künftig "Ortsteilrat" genannt.


Wahlvorschläge

Wahlvorschläge für die Kreistagsmitgliederwahl sind beim Wahlleiter des Landkreises, für die Gemeindewahlen (Stadtratsmitgliederwahl, Ortsteilbürgermeisterwahl, Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats) in Altenburg beim Wahlleiter der Stadt einzureichen. Die Bedingungen für die Einreichung der Wahlvorschläge sind der öffentlichen Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu entnehmen.

Bescheinigungen des Wahlrechts für Unterzeichner von Wahlvorschlägen sowie der Wählbarkeit für Bewerber sind nur für die Kreistagsmitgliederwahl erforderlich. Sie werden von der Meldebehörde ausgestellt.

Weitere Informationen sowie Formulare für Wahlvorschläge finden Sie auf der Seite zur betreffenden Wahl.


Eintragung in das Wählerverzeichnis

Alle Wahlberechtigten, die am 3. Mai 2009 (Stichtag) mit Hauptwohnsitz in Altenburg gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

Wahlberechtigte, die im Zeitraum 4. bis 17. Mai 2009.aus einer anderen Gemeinde des Landkreises Altenburger Land nach Altenburg ziehen, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Nach dem 17. Mai 2009 ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nicht mehr möglich.

Wahlberechtigte, die das Wahlrecht in Altenburg infolge Wegzugs verloren haben und sich innerhalb eines Jahres wieder mit Hauptwohnsitz in der Stadt anmelden, sind mit der Rückkehr wieder wahlberechtigt. Es gilt die o.g. Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Erfolgt die Rückkehr vor dem Wahltag, jedoch nach dem 17. Mai 2009, sollte sich der Betroffene umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen, um zu erreichen, dass er sein Wahlrecht ausüben kann.

Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann im Zeitraum der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlbüro der Stadt Einwendungen erheben. Näheres dazu ist der öffentlichen Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zu entnehmen. Weitere Informationen erhalten sie auch beim Wahlbüro der Stadtverwaltung.


Wahlscheine und Briefwahlunterlagen

Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, den Wahlraum aufzusuchen, können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nach dem Muster der Anlage 2 zur Thüringer Kommunalwahlordnung vollständig ausgefüllt ist. Der Wahlscheinantrag kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder per E-Mail im Wahlbüro eingereicht werden. Es kann auch ein Online-Formular (siehe unten) verwendet werden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht zugelassen.

Wahlscheine können nur bis zum Freitag vor der Wahl 18:00 Uhr beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich.

Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Beachten Sie bitte, dass dies auch für Ehepartner gilt.

Das Formular für den Wahlscheinantrag finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Ersatzweise kann auch folgendes Formular verwendet werden:
Wahlscheinantrag


↑ nach oben

Logo Kommunalwahlen
Linkliste extern
Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG)
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
Downloads
Wahlbekanntmachung (application/pdf 36.9 KB)
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (application/pdf 54.3 KB)
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) vom 2.3.2009 (application/pdf 5.2 MB)
Wahlergebnis Oberbürgermeisterwahl 2006 (application/vnd.ms-excel 103.0 KB)
Wahlergebnisse Kommunalwahlen 2004 (application/pdf 406.2 KB)
Wahlergebnisse Kommunalwahlen 2000 (application/pdf 177.5 KB)
Wahlergebnisse Kommunalwahlen 1999 (application/pdf 256.3 KB)
Wahlergebnisse Kommunalwahlen 1994 (application/pdf 275.2 KB)
Kontaktdaten
Stadtverwaltung Altenburg
Wahlbüro
Markt 1
04600 Altenburg

Tel. 03447 594-991
Fax 03447 594-996
E-Mail: wahlen@stadt-altenburg.de

Öffnungszeiten des Wahlbüros
Mo, Mi, Do 8:30 - 15:15 Uhr
Di 8:30 - 18:00 Uhr
Fr 8:30 - 12:00 Uhr

Zusätzliche Öffnungszeiten:
Fr vor der Wahl 12:00 - 18:00 Uhr

Für Briefwähler im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung:
Sa vor der Wahl 8:30 - 12:00 Uhr
So am Wahltag 8:00 - 15:00 Uhr
4. Navigationsebene
Stadtratsmitgliederwahl 2009
Ortsteilbürgermeisterwahl in Altenburg-Ehrenberg 2009
Wahl des Ortsteilrats in Altenburg-Ehrenberg 2009
Ortsteilbürgermeisterwahl in Altenburg-Zetscha 2009
Wahl des Ortsteilrats in Altenburg-Zetzscha 2009
Ortsteilbürgermeisterwahl in Altenburg-Kosma 2009
Wahl des Ortsteilrats in Altenburg-Kosma 2009