Kommunalwahlen in Altenburg 2009
Neuerungen im Wahlrecht 2009
Mit dem "Thüringer Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und zur verbesserten Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen" vom 9. Oktober 2008 treten für die Kommunalwahlen 2009 einige Änderungen in Kraft. So werden u.a. die Stichwahlen sowie für den Stadtrat und den Kreistag die "5%-Hürde" abgeschafft. Die bisherigen Ortschaften der Stadt Altenburg heißen künftig "Ortsteile mit Ortsteilverfassung", der Ortsbürgermeister "Ortsteilbürgermeister" und der Ortschaftsrat wird künftig "Ortsteilrat" genannt.Wahlvorschläge
Wahlvorschläge für die Kreistagsmitgliederwahl sind beim Wahlleiter des Landkreises, für die Gemeindewahlen (Stadtratsmitgliederwahl, Ortsteilbürgermeisterwahl, Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats) in Altenburg beim Wahlleiter der Stadt einzureichen. Die Bedingungen für die Einreichung der Wahlvorschläge sind der öffentlichen Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu entnehmen.Bescheinigungen des Wahlrechts für Unterzeichner von Wahlvorschlägen sowie der Wählbarkeit für Bewerber sind nur für die Kreistagsmitgliederwahl erforderlich. Sie werden von der Meldebehörde ausgestellt.
Weitere Informationen sowie Formulare für Wahlvorschläge finden Sie auf der Seite zur betreffenden Wahl.
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Alle Wahlberechtigten, die am 3. Mai 2009 (Stichtag) mit Hauptwohnsitz in Altenburg gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.Wahlberechtigte, die im Zeitraum 4. bis 17. Mai 2009.aus einer anderen Gemeinde des Landkreises Altenburger Land nach Altenburg ziehen, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Nach dem 17. Mai 2009 ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nicht mehr möglich.
Wahlberechtigte, die das Wahlrecht in Altenburg infolge Wegzugs verloren haben und sich innerhalb eines Jahres wieder mit Hauptwohnsitz in der Stadt anmelden, sind mit der Rückkehr wieder wahlberechtigt. Es gilt die o.g. Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Erfolgt die Rückkehr vor dem Wahltag, jedoch nach dem 17. Mai 2009, sollte sich der Betroffene umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen, um zu erreichen, dass er sein Wahlrecht ausüben kann.
Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann im Zeitraum der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlbüro der Stadt Einwendungen erheben. Näheres dazu ist der öffentlichen Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zu entnehmen. Weitere Informationen erhalten sie auch beim Wahlbüro der Stadtverwaltung.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, den Wahlraum aufzusuchen, können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nach dem Muster der Anlage 2 zur Thüringer Kommunalwahlordnung vollständig ausgefüllt ist. Der Wahlscheinantrag kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder per E-Mail im Wahlbüro eingereicht werden. Es kann auch ein Online-Formular (siehe unten) verwendet werden.Eine telefonische Antragstellung ist nicht zugelassen.
Wahlscheine können nur bis zum Freitag vor der Wahl 18:00 Uhr beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich.
Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Beachten Sie bitte, dass dies auch für Ehepartner gilt.
Das Formular für den Wahlscheinantrag finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Ersatzweise kann auch folgendes Formular verwendet werden:
Wahlscheinantrag
Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse der Stadt Altenburg finden Sie hier:Endgültiges Ergebnis der Stadtratsmitgliederwahl in Altenburg am 7. Juni 2009
Endgültiges Ergebnis der Ortsteilbürgermeisterwahl in Altenburg-Ehrenberg am 7. Juni 2009
Endgültiges Ergebnis der Ortsteilbürgermeisterwahl in Altenburg-Kosma am 7. Juni 2009
Endgültiges Ergebnis der Ortsteilbürgermeisterwahl in Altenburg-Zetzscha am 7. Juni 2009
Endgültiges Ergebnis der Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats in Altenburg-Ehrenberg am 18. Juni 2009
Endgültiges Ergebnis der Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats in Altenburg-Kosma am 16. Juni 2009
Endgültiges Ergebnis der Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats in Altenburg-Zetzscha am 23. Juni 2009