Bekanntmachung vergebener Aufträge nach Vergabe-Mittelstandsrichtlinie
Nach der Richtlinie zur Mittelstandsförderung und Berücksichtigung Freier Berufe sowie zum Ausschluss ungeeigneter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabe-Mittelstandsrichtlinie) sind nach Zuschlagserteilung bestimmte Angaben für die Dauer von mindestens einem Monat für folgende Vergaben zu veröffentlichen:
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A, Abschnitt 1
- Beschränkte Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 150.000 EUR,
- Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 EUR,
Vergabe von Liefer- und gewerblichen Dienstleistungen nach VOL/A, Abschnitt 1
- Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 25.000 EUR.
Auf dieser Seite finden Sie die Angaben zu den vergebenen Aufträgen der Stadt Altenburg, die unter diese Regelung fallen.