Stadtkasse


Herzlich Willkommen
Sie befinden sich auf der Seite der Stadtkasse der Stadtverwaltung Altenburg. Wir sind Ihre Ansprechpartner in allen Fragen und Mitteilungen rund um das Thema Zahlungsverkehr, Buchhaltung, Mahnwesen und Vollstreckung.


Unsere Bankverbindungen


Für Ihre Überweisungen stehen Ihnen folgende Bankverbindungen zur Verfügung:

Geldinstitut BLZ Kontonummer IBAN BIC
Sparkasse Altenburger Land 830 502 00 1111002700 DE15 8305 0200 1111 002 700 HELADEF1ALT
HypoVereinsbank 830 200 86 5800676 DE34 8302 0086 0005 800 676 HYVEDEMM468
V+R Bank Altenburger Land 830 654 08 660000 DE45 8306 5408 0000 660 000 GENODEF1SLR

Bitte beachten Sie:
Für eine schnelle und ordnungsgemäße Buchung Ihrer Zahlungen bitten wir Sie um Angabe des jeweiligen Kassenzeichens. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!



Einzugsermächtigung


Sparen Sie sich Zeit und Mühe und versäumen Sie nie mehr einen Zahlungstermin!

Für wiederkehrende Forderungen (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühren, Mieten und Pachten u.v.m.) bietet Ihnen die Teilnahme am Lastschriftverfahren viele Vorteile und trägt entscheidend dazu bei, den Verwaltungsaufwand sowie die Verwaltungskosten zu reduzieren.

Wir erledigen für Sie ...
...weiter


Öffnungszeiten


Stadtkasse

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Barkasse

Um den Zahlungsverkehr so rationell und sicher wie möglich zu gestalten, bevorzugen wir den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Sollte Ihnen dies allerdings nicht möglich sein, können Sie auch vor Ort in unserer Barkasse einzahlen.


Mittwoch und Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Montag und Freitag geschlossen
Sowie nach vorheriger Absprache.


Sie finden uns im Rathaus, Zimmer 2.25.



Unsere Leistungen für Sie


Sollten Sie Fragen zu der Verbuchung Ihrer Zahlungen, Einzugsermächtigung oder Mahnung haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter in der Einnahme- und Ausgabebuchhaltung der Stadtkasse gern zur Verfügung. Um Ihre Fragen schnellstmöglich beantworten zu können, wäre die Angabe des entsprechenden Kassenzeichens sehr hilfreich für uns.

Weitere Leistungen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigungen

- Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen)


Mahnwesen und Vollstreckung


Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die geschuldeten Beträge durch Mahnung zwangsweise einzuziehen. Dabei entstehen zusätzliche Kosten (Mahngebühren, Säumniszuschläge und andere Nebenforderungen), die zu Lasten des Zahlungspflichtigen gehen. An dieser Stelle möchten wir gern nochmals auf die
o. a. Vorteile des Lastschriftverfahrens hinweisen.

Eine Übersicht über die Mahngebühren und Säumniszuschläge finden Sie hier


Werden offene Forderungen auch nach einer Mahnung nicht bezahlt, so sind wir gezwungen, diese im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Auch hier entstehen dem Zahlungs-pflichtigen weitere Kosten (Pfändungsgebühren, Säumniszuschläge etc.), die vermieden werden können. Im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe ist die Stadt Altenburg weiterhin verpflichtet, rückständige Forderungen anderer Behörden und Gläubiger (z. B. GEZ, IHK, HWK usw.) beizutreiben.


Deshalb unsere Empfehlung

Sollten Sie einmal in Zahlungsschwierigkeiten geraten, dann sprechen Sie rechtzeitig mit uns. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden und weitere unangenehme Kosten zu vermeiden.

Für Ihre Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Sprechzeiten unserer Vollstreckungsabteilung

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Unsere Sachbearbeiter



↑ nach oben

Downloads
Einzugsermächtigung -FORMULAR- (application/pdf 49.4 KB)
Unbedenklichkeitsbescheinigung -ANTRAG- (application/pdf 90.4 KB)
Mahngebühren und Säumniszuschläge (application/pdf 5.7 KB)
Kontaktdaten
Anschrift
Stadtverwaltung Altenburg
Stadtkasse
Markt 1
04600 Altenburg

Telefon
Auszahlungen
Barkasse
03447 594-263

Einzahlungen
03447 594-272

Einzugsermächtigung
Mahnung
03447 594-274

Vollstreckung
Buchstaben A - E, J - L und W
03447 594-276

Buchstaben F - I, M - V und X - Z
03447 594-273

Insolvenzverfahren
Zwangsversteigerungsverfahren

03447 594-277

Telefax
03447 594-239

E-Mail: stadtkasse@stadt-altenburg.de
E-Mail: vollstreckung@stadt-altenburg.de
4. Navigationsebene
Einzugsermächtigung
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Zuwendungsbestätigungen
Mahnwesen und Vollstreckung