Bürgerräume
Bürgerräume sind Räume der Stadt Altenburg, die für öffentliche und private Veranstaltungen zur Gemeinschaftspflege, Förderung des künstlerischen oder wissenschaftlichen Lebens, Jugend- und Erwachsenenbildung, Heimatpflege, Gesundheitspflege und zur sozialen Betreuung den Einwohnern der Stadt Altenburg zur Verfügung stehen, soweit sie nicht für den Verwaltungsgebrauch benötigt werden. Die Einwohner der Stadt Altenburg sowie die im Stadtgebiet ansässigen juristischen Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, die Bürgerräume zu benutzen. Die Benutzung der Bürgerräume zu gewerblichen Zwecken oder durch Auswärtige kann ebenfalls gestattet werden. Parteien, Wählervereinigungen oder Wählergruppen sind zur Benutzung der Bürgerräume nicht berechtigt.
Für die Benutzung eines Bürgerraums ist eine vorherige Benutzungserlaubnis erforderlich. Die Benutzungserlaubnis muss schriftlich bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Nähere Bestimmungen zur Benutzung der Bürgerräume enthalten die Bürgerräumebenutzungssatzung und die Bürgerräumegebührensatzung (siehe nebenstehende Downloads).
1. Dorfgemeinschaftshaus Kosma (Sitzungsraum)
Hauptstraße 27
Sitzungsraum - Gebühr je angefangene Stunde 10,00 €
2. Mehrzweckhalle Kosma (Mehrzweckhalle)
Hauptstraße 27
Gebühr je angefangene Stunde 10,00 €
3. Dorfgemeinschaftshaus Ehrenberg (Mehrzweckhalle)
Gebühr je angefangene Stunde 10,00 €
4. Dorfgemeinschaftshaus Ehrenberg (Küche)
Gebühr je angefangene Stunde 5,00 €
5. Dorfgemeinschaftshaus Zetzscha (Sitzungsraum)
Gebühr je angefangene Stunde 10,00 €
6.1 Mehrzweckhalle Music Hall (Saal)
Gebühr je angefangener Tag (24 Stunden) 180,00 €
6.2 Mehrzweckhalle Music Hall (Gastronomiefläche)
Gebühr je angefangener Tag (24 Stunden) 125,00 €
6.3 Mehrzweckhalle Music Hall (Bühne)
Gebühr je angefangener Tag / Podest (24 Stunden) 5,00 €
6.4 Mehrzweckhalle Music Hall (Tische)
Gebühr je angefangener Tag / Tisch (24 Stunden) 1,00 €
6.5 Mehrzweckhalle Music Hall (Stühle)
Gebühr je angefangener Tag / Stuhl (24 Stunden) 0,50 €
6.6 Mehrzweckhalle Music Hall (Ton-/Beleuchtungsanlage)
Gebühr je angefangener Tag (24 Stunden) 25,00 €
6.7 Mehrzweckhalle Music Hall (Reinigung)
Gebühr je angefangener Tag (24 Stunden) 50,00 -500,00 €
7. Grundschule "Erich-Mäder" (Unterrichtsräume)
Gebühr je angefangene Stunde 10,00 €
8. Grundschule "Erich-Mäder" (Sporthalle)
Gebühr je angefangene Stunde 20,00 €
9. Grundschule "Platanenstraße" (Unterrichtsräume)
Gebühr je angefangene Stunde 10,00 €
10. Grundschule "Karolinum" (Unterrichtsräume)
Gebühr je angefangene Stunde 10,00 €
11. Grundschule "Karolinum" (Sporthalle)
Gebühr je angefangene Stunde 10,00 €
12. Grundschule "Martin-Luther" (Unterrichtsräume)
Gebühr je angefangene Stunde 10,00 €
13. Grundschule "Wilhelm Busch" (Unterrichtsräume)
Gebühr je angefangene Stunde 10,00 €
14. Regelschule "Dietrich Bonhoeffer" (Unterrichtsräume)
Gebühr je angefangene Stunde 10,00 €
15. Regelschule "Gebr. Reichenbach" (Unterrichtsräume)
Gebühr je angefangene Stunde 10,00 €
16. Regelschule "Gebr. Reichenbach" (Sporthalle)
Gebühr je angefangene Stunde 30,00 €
17. Regelschule "Erich Mäder" (Unterrichtsräume)
Gebühr je angefangene Stunde 10,00 €
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