Das Referat Soziales informiert
29.07.2010
Änderungen beim Erziehungsgeld
Am 1. August 2010 treten Änderungen des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in Kraft, das Referat Soziales möchte die Eltern über die wesentlichen Punkte informieren:
- Das Thüringer Erziehungsgeld ist einkommensunabhängig. Es wird ab dem 1. August 2010 als Anschlussleistung an das Bundeselterngeld für die Dauer von höchstens zwölf Lebensmonaten gezahlt.
- Das Erziehungsgeld beträgt für das erste Kind 150 Euro, für das zweite Kind 200 Euro, für das dritte Kind 250 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 300 Euro monatlich.
- Wird das Kind mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreut, besteht ein Anspruch auf Erziehungsgeld in Höhe des die 150 Euro übersteigenden Betrages (Erhöhungsbetrag), wenn das Kind ältere kindergeldberechtigte Geschwister hat.
- Für die ab 1. August 2009 geborenen Kinder besteht frühestens ab dem 13. Lebensmonat ein Anspruch auf Erziehungsgeld. Es wird nach dem Ende des Bezuges von Elterngeld gewährt, dabei bleibt eine Verlängerung des Elterngeldauszahlungszeitraumes unberücksichtigt.
- .Die zwischen dem 1. August 2008 und dem 31. Juli 2009 geborenen Kinder sind ebenfalls anspruchsberechtigt und zwar frühestens ab dem 1. August 2010.
- Im Unterschied zum bisher geltenden Recht hat nur derjenige einen Anspruch auf Erziehungsgeld, der sein Kind nicht oder weniger als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreuen lässt. Bei einer Betreuung von weniger als fünf Stunden täglich steht ein um 75 Euro verringerter Monatsbetrag zu, ein Nachweis ist vorzulegen. Die bisher notwendige Abtretung des Erziehungsgeldes für die Zeit der Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung oder von Kindertagespflege entfällt.
Die Anträge auf Gewährung von Thüringer Erziehungsgeld können bei der Stadtverwaltung Altenburg, Referat Soziales, Kunstgasse 25 abgeholt werden (Öffnungszeiten: täglich von 8.30 bis 12 Uhr und dienstags von 13.30 bis 18.00 Uhr). Für Fragen steht die zuständige Sachbearbeiterin Frau Salzbrenner unter der Telefonnummer: (03447) 594 583 zur Verfügung.
Anträge finden Interessierte auch unter:
http://www.thueringen.de/de/tlvwa/antraege/content.html.