Hortgebühren/Schulverwaltung
Schulverwaltung
Die Stadt Altenburg ist Träger von 5 Grund- und 3 Regelschulen. Der Schulträger ist u.a. verantwortlich für die Hortanmeldungen, die Schülerbeförderung, die Schulspeisung und den Schulnetzplan, sowie die Ausstattung und die Gebäudetechnik an den Schulen.
Gastschulverhältnisse, Fragen zur Schullaufbahn sowie Belange der Schulaufsicht werden nicht von der Stadtverwaltung wahrgenommen. Hier wenden Sie sich bitte an das
Staatliche Schulamt Gera/Schmölln als Landesbehörde.
Grundschulhorte
An allen Grundschulen in Trägerschaft der Stadtverwaltung Altenburg besteht die Möglichkeit, die Kinder im Hort zu betreuen. Die Öffnungszeiten der Horte richten sich nach den Bedürfnissen der jeweiligen Grundschule und können dort erfragt werden. An- und Abmeldungen, aber auch Veränderungsmeldungen für die Hortbetreuung erfolgen an der Grundschule. Die Berechnung der Hortgebühren, die die Eltern zu entrichten haben, erfolgt im Referat.
Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung umfasst die notwendige Beförderung des Kindes auf dem Schulweg und Unterrichtswegen. Für einen Anspruch auf unentgeltliche Schülerbeförderung ist die Entfernung zwischen Wohnort und der nächstgelegenen für das Kind möglichen Schule maßgebend.
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Name |
Hortgebühren und Schulverwaltung |
| Adresse |
Kunstgasse 25 (Kunstturm) |
| PLZ/Ort |
04600 Altenburg |
| Telefon |
03447 594-560 (Schulverwaltung) 03447 594-542 (Hortgebühren für Mäder-Gemeinschaftsschule und Grundschule Platane) 03447 594-583 (Hortgebühren für die Grundschulen Martin Luther, Busch und Karolinum) |
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