Anmeldung zum Schulbesuch in einer Grundschule der Stadt Altenburg für Schulanfänger des Schuljahres 2026/2027
Für alle Kinder, die am 01. August 2026 sechs Jahre alt sind, besteht ab dem Schuljahr 2026/2027 Schulpflicht. Diese Kinder sind zwischen 02.05.2025 und 10.05.2025 (gemäß § 119 Thüringer Schulordnung) in einer Grundschule zum Schulbesuch anzumelden.
In der Stadt Altenburg sind keine Schulbezirke festgelegt. Wenn Sie mit Ihrem Kind Ihren Hauptwohnsitz in Altenburg haben, können Sie innerhalb der Stadt frei wählen, an welcher Grundschule Sie Ihr Kind anmelden.
Kinder, die am 30. Juni 2026 mindestens fünf Jahre alt sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig zum Schulbesuch angemeldet und in die Schule aufgenommen werden.
Zur Anmeldung sind die Personalausweise der Sorgeberechtigten (bzw. die Pässe und eine Meldebescheinigung) sowie die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen.
Bei Alleinerziehenden ist eine Negativbescheinigung bzw. Sorgerechtsbescheinigung vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht eine Vollmacht zur Schulanmeldung benötigt wird.
Die Eltern sind verpflichtet, die Schulleitung bei der Anmeldung über eine offensichtliche oder vermutete Behinderung ihres Kindes zu informieren. Die schulärztliche Untersuchung erfolgt beim
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Gesundheit
Lindenaustraße 31 in 04600 Altenburg. Für Kinder, die einen Kindergarten besuchen, werden die Termine über den jeweiligen Kindergarten bekannt gegeben. Für alle anderen Kinder sind telefonische Anmeldungen unter den Rufnummern 03447/ 586 863 oder 586 866 möglich.
Ablauf der Anmeldung / Anmeldetermine
Staatliche Grundschule „Platanen-Schule“
Platanenstr. 5a, 04600 Altenburg
Telefon: 03447-311138
Email:
Internet: www.platane.schule-altenburg.de
Dienstag, den 06.05.2025 von 09 bis 15 Uhr
Mittwoch, den 07.05.2025 von 09 bis 13 Uhr
Donnerstag, den 08.05.2025 von 10 bis 16 Uhr
Staatliche Grundschule „Karolinum-Schule“
Hospitalplatz 8, 04600 Altenburg
Telefon: 03447-316810
Email:
Internet: www.karolinum.de
Montag, den 05.05.2025 von 10 bis 16 Uhr
Dienstag, den 06.05.2025 von 10 bis 15 Uhr
Staatliche Grundschule „Martin-Luther-Schule“
Torgasse 2, 04600 Altenburg
Telefon: 03447-2620
Email:
Internet: www.luther.schule-altenburg.de
Dienstag, den 06.05.2025 von 13 bis 17 Uhr
Mittwoch, den 07.05.2025 von 09 bis 14 Uhr
Donnerstag, den 08.05.2025 von 09 bis 17 Uhr
Staatliche Grundschule „Wilhelm-Busch-Schule“
Siegfried-Flack-Str. 33c, 04600 Altenburg
Telefon: 03447-81027 oder 03447-81012
Email:
Internet: www.busch.schule-altenburg.de
Montag, den 05.05.2025 von 09 bis 14 Uhr
Dienstag, den 06.05.2025 von 13 bis 16 Uhr
Freitag, den 09.05.2025 von 09 bis 15 Uhr
Staatliche Gemeinschaftsschule „Erich-Mäder-Schule“
Erich-Mäder-Str. 41, 04600 Altenburg
Telefon: 03447-311349
Email:
Internet: www.maederschule.de
Montag, den 05.05.2025 von 09 bis 12 Uhr
Dienstag, den 06.05.2025 von 09 bis 12 Uhr
Mittwoch, den 07.05.2025 von 12 bis 16 Uhr
Donnerstag, den 08.05.2025 von 09 bis 12 Uhr
Freitag, den 09.05.2025 von 09 bis 12 Uhr
-Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung -
Hinweis:
Die Anmeldung des Kindes kann nur nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen.
Das Anmeldeformular kann über die Homepage der Schule ausgedruckt werden und ist zur Anmeldung ausgefüllt mitzubringen. Gesprächstermine zum Schulablauf, Hortbetrieb u.ä. können ebenfalls telefonisch vereinbart werden.
Dem Anmeldeverfahren liegt die Thüringer Schulordnung vom 20.01.1994 (ThürSchulO), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. September 2020 (GVBl. S. 505, 529) zugrunde. Gemäß der §§ 18 und 59 Thüringer Schulgesetz vom 30. April 2003, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05. Mai 2021 (GVBl. S. 215), sind die Eltern verpflichtet, ihre Kinder zum Schulbesuch anzumelden. Falls ohne berechtigten Grund, vorsätzlich oder fahrlässig die Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes versäumt wird, gilt dies als ordnungswidrig.
Ein Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule besteht nicht. Übersteigt an einer Schule die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, wird ein Auswahlverfahren nach Thüringer Schulgesetz durchgeführt.