Graffiti-Beseitigung: Private können Zuschüsse erhalten
Meldung aus AltenburgZu einer lebens- und liebenswerten Stadt gehört ein ansprechendes Erscheinungsbild. Die Stadtverwaltung unterstützt daher Privatleute finanziell, wenn sie Schmierereien an ihren Gebäuden entfernen lassen. Eine Richtlinie, die die „Gewährung von Zuschüssen zur Beseitigung von illegalen Graffiti an privaten baulichen Anlagen“ regelt, ist jetzt auf der Homepage der Stadt (www.stadt-altenburg.de) zu finden.
Die Gewährung von Zuschüssen erfolgt, um Betroffenen einen Anreiz zur Beseitigung von Schmierereien zu geben. Es gibt zwei Förderzonen: Für Reinigungsleistungen im Innenstadtbereich können bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet werden, fürs übrige Stadtgebiet (einschließlich Ortsteile) sind 30 Prozent möglich. Bedingung ist, dass der Private Strafantrag stellt und die Beseitigung der Schmiererei schnell erfolgt. Die finanzielle Unterstützung der Stadt erfolgt auf Antrag. Das Formular, das bei der Beantragung helfen soll, wird ebenso auf der Internetseite der Stadt Altenburg zur Verfügung gestellt. Was bei der Beantragung zu beachten ist, steht in der besagten Richtlinie.
Für die Entfernung von Schmierereien an städtischen Gebäuden und die mögliche Bezuschussung betroffener Privater stehen jährlich 15.000 Euro zur Verfügung.
Die Stadt geht beim Kampf gegen illegale Graffiti mit gutem Beispiel voran. Alle Schmierereien an städtischen Gebäuden werden strafrechtlich verfolgt. Der Graffitibeauftragte der Stadt zeigt jede festgestellte Schmiererei als Sachbeschädigung an. Anschließend wird die Verunreinigung durch ein von der Verwaltung beauftragtes Unternehmen schnellstmöglich beseitigt. Kleinere Verunreinigungen, etwa an Verkehrsschildern oder Papierkörben, werden von Mitarbeitern der Stadtwirtschaft entfernt. Wenn es der Polizei gelingt, Täter zu ermitteln, prüft die Stadt, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.