Was macht die Stadt für ihren Friedhof?
Meldung aus AltenburgNeben kirchlichen Feiertagen, etwa dem Totensonntag, ist im November auch der Volkstrauertag, ein weltlicher Gedenktag. Er fällt in diesem Jahr auf den 16. November. Der Altenburger Friedhof wird an dem Tag Schauplatz der zentralen Gedenkveranstaltung des Freistaats Thüringen sein. Ein Grund mehr Antworten auf die Frage zu geben: Was macht die Stadt eigentlich für ihren Friedhof?
Der Altenburger Friedhof gehört zu den ältesten durchgängig belegten Stadtfriedhöfen Deutschlands. Die erste Bestattung fand am 6. Juni 1529 statt. Durch die Übernahme des kirchlichen Friedhofs und die Zusammenlegung mit dem städtischen Friedhof umfasst er heute eine Fläche von rund 15 Hektar. Die Bewirtschaftung übernimmt die KOMMUNA-GmbH, die vor Ort präsent ist, bei Problemen kurzfristig reagieren kann und die den ordnungsgemäßen sowie verkehrssicheren Zustand gewährleistet. In den vergangenen Jahren wurden unter anderem Treppen und Mauern saniert, Wege erneuert sowie die historische Anlage mit dem Froschteich wiederhergestellt.
Auch den Veränderungen in der Bestattungskultur wird Rechnung getragen: Seit 2017 gibt es Baumbestattungen und Partnergräber, zudem ein Sternenfeld für totgeborene Kinder und neuerdings eine Anlage für Tierbestattungen an der Friedhofsmauer.
Die hoheitlichen Aufgaben liegen bei der Friedhofsverwaltung. Leiter ist Denis Anders, unterstützt von Andreas Stabrey als Sachbearbeiter. Denis Anders verantwortet insbesondere die Gebührenkalkulation, die Erstellung und Vertretung der Friedhofssatzung im Stadtrat, Fördermittelanträge und Zuschüsse für die Pflege von Kriegsgräbern, den Werksvertrag mit der KOMMUNA-GmbH, die Bearbeitung von Widersprüchen, denkmalschutzrechtliche Fragen (z. B. Patenschaftsverträge für historische Grabmäler) sowie die Planung und Abstimmung von Sanierungsmaßnahmen an historischen Gebäuden. Andreas Stabrey ist seit Februar 2014 in der Friedhofsverwaltung tätig. Sein Büro befindet sich direkt auf dem Friedhof neben dem Blumenladen, sodass er für Bürgerinnen und Bürger gut erreichbar ist.
Das Aufgabenfeld ist vielseitig und umfasst unter anderem:
• Erstellung von Gebührenbescheiden für die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr (ca. 2.700 pro Jahr)
• Genehmigung von Grabmälern und zugehörige Gebührenbescheide (ca. 80 Fälle im Jahr)
• Genehmigung und Überwachung von Grabauflösungen
• Verlängerung und Übertragung von Nutzungsrechten (ca. 100 Fälle im Jahr)
• Genehmigung und Erfassung von Bestattungen (ca. 800 Fälle im Jahr)
• Erteilung von Fotogenehmigungen für Aufnahmen in historischen Gebäuden
• Jährliche Standsicherheitskontrolle von Grabmälern (ca. 2.800)
• Verkauf von Grabstellen mit Beratung (60–70 im Jahr)
• Öffentlichkeitsarbeit, u. a. Friedhofsführungen und Teilnahme am „Tag des offenen Denkmals“
• Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen
• Entscheidung über Umbettungen
• Führung der Friedhofskartei und Erfassung von Altdaten
• Bestellung von Grabmälern für Gemeinschaftsanlagen
• Überwachung der Einhaltung der Friedhofssatzung
• Erstellung von Statistiken und Auskünften zu Grablagen
• Zuarbeit für Gebührenkalkulation
• Baumkontrollen in Zusammenarbeit mit dem Friedhofsgärtner
Zur täglichen Arbeit gehören darüber hinaus die Zusammenarbeit mit Steinmetzen, Restauratoren, Bestattungsunternehmen, Gärtnern, Betreuern von Nutzungsberechtigten sowie der Stadtkasse.
Die Friedhofsverwaltung Altenburg ist damit trotz kleiner Personalstärke ein breit aufgestellter und zugleich besonders geschichtsträchtiger Bereich der Stadtverwaltung. Zu den Besonderheiten des städtischen Friedhofs gehört die Option, Patenschaften für historische Grabmale zu übernehmen oder für den Erhalt der historischen Bausubstanz zu spenden.
Bei einer einfachen Patenschaft für ein denkmalgeschütztes Grabmal verpflichtet sich der Pate beziehungsweise die Patin, dieses vor weiterem Verfall zu schützen beziehungsweise notwendige Restaurierungsarbeiten auf eigene Kosten vorzunehmen. Dazu wird ein entsprechender Patenschafts-Vertrag mit der Stadtverwaltung Altenburg abgeschlossen. Weitere Rechte und Pflichten erwachsen daraus nicht. Die andere Möglichkeit besteht darin, mit der Patenschaft auch das Nutzungsrecht an der entsprechenden Grabstelle zu erwerben. Dies hat den Vorteil, dass man sich oder seine Angehörigen an dem Denkmal einmal beisetzen lassen kann. Interessierte sollten sich einfach mal auf dem Friedhof umschauen und gegebenenfalls in der Friedhofsverwaltung vorsprechen, Telefon: (03447) 594646.
Erwähnenswert sind schließlich die Friedhofsführungen, die sich großer Nachfrage erfreuen. In diesem Jahr wird es keine mehr geben, doch im nächsten Jahr finden sie wieder im Zeitraum von April bis Oktober statt. Treffpunkte und Uhrzeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.