Jahresbilanz des Fundbüros: 103 Fundstücke abgegeben
Meldung aus AltenburgIm Vorjahr hat sich im städtischen Fundbüro wieder einiges angesammelt: Fahrräder, Handys, Schlüssel, Schmuck, Brillen und vieles mehr wurden abgegeben. Wer dergleichen findet, sollte es umgehend ins Fundbüro bringen, denn nicht selten meldet sich der rechtmäßige Besitzer und erhält so den Gegenstand zurück. Für nicht wenige ist das Fundbüro die letzte Hoffnung. Die städtische Einrichtung befindet sich im Kornmarkt 1 und ist telefonisch unter (03447) 594 324 zu erreichen.
Aus der jetzt erstellten Jahresbilanz des Altenburger Fundbüros geht hervor, dass 2025 103 Fundgegenstände abgegeben worden sind. In immerhin 24 Fällen wurde das Fundstück seinem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben. Zum Vergleich: 2024 waren es 113 Fundstücke, 15 gingen an die rechtmäßigen Besitzer zurück.
Besonders häufig wurden 2025 wie eingangs erwähnt Schlüssel, Handys, Fahrräder und Schmuck, aber auch Papiere, Bargeld und Bekleidung verloren. Die rechtmäßigen Besitzer haben sich zum Teil noch nicht gefunden.
Einige Fundstücke aus dem Jahr 2025 warten derzeit darauf, dass sich der Eigentümer meldet.
Die Öffnungszeiten des Fundbüros:
Montag: geschlossen
Dienstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Was passiert mit Fundgegenständen, wenn sich der rechtmäßige Besitzer nicht meldet? Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem halben Jahr kann der Finder die Fundsache erwerben oder die Stadt die Fundsache veräußern. Der nächste Verkaufstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Seit kurzem ist das städtische Fundbüro zusätzlich neben der städtischen Website an das Internet-Portal
www.fundbürodeutschland.de angebunden. Dort kann bundesweit nach verlorengegangenen Gegenständen gesucht und eine Verlustanzeige aufgegeben werden. Diese wird im System hinterlegt. Sobald im Altenburger Fundbüro eine Fundsache ankommt, welche mit der Suchanfrage (Verlustanzeige) übereinstimmt wird der Verlierer über das Bereitliegen der Fundsache informiert. 5. Januar 2026