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Informationen zum Winterdienst

Vorrang für Hauptstraßen und Steigungen

 

Das frühlingshafte Novemberwetter scheint zu Ende zu sein, wenn die Zeichen nicht trügen, hält der Winter in unseren Gefilden allmählich Einzug. Gut zu wissen, dass der städtische Winterdienst angesichts von nächtlichen Temperaturen in Gefrierpunktnähe gewappnet ist und bereit zum Einsatz gegen Eis und Schnee.
Der Beginn der kalten Jahreszeit soll Anlass sein, an einige Regeln und Grundsätze zu erinnern. So sollte bekannt sein, dass das Ausrücken des städtischen Winterdienstes nicht bedeutet, dass den Kraftfahrern schnee- und eisfreie Straßen garantiert werden können. Es gilt: Bei starkem und langanhaltendem Schneefall sowie besonders ungünstigen Temperaturschwankungen kann es auch in diesem Winter – selbst auf Hauptstraßen – zu Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses kommen.
Zum Fuhrpark des städtischen Winterdienstes gehören insgesamt elf Fahrzeuge, das sind so viele wie im Vorjahr. Die Verwaltung mobilisiert regelmäßig bis zu 30 städtische Mitarbeiter, die bei entsprechender Witterung im Zwei-Schicht-System arbeiten. Der Beginn des Winterdienstes ist im Regelfall um 4 Uhr. Die Einsatzleitung liegt in den bewährten Händen des Referates Stadtwirtschaft. Unterstützung gewähren zudem drei Fremdfirmen, die unter anderem für einen Teil der Bushaltestellen zuständig sind.
Die Beräumung von Straßen und städtischen Flächen ist eine Mammut-Aufgabe. In der Skatstadt gibt es mehr als 350 Straßen, deren Länge sich auf rund 230 Kilometer summiert. Es versteht sich also von selbst, dass der Winterdienst nicht überall zur selben Zeit sein kann.
Die Einsatzkräfte konzentrieren sich auf die wichtigen Verkehrswege. Priorität haben dabei selbstverständlich die Hauptstraßen und Steigungen. Nebenstraßen und Radwege können und müssen nicht vollständig geräumt werden.
Es ist ausreichend Streumaterial eingelagert, zurzeit sind das rund 900 Tonnen Salz und 200 Tonnen Splitt. An neuralgischen Punkten, also beispielsweise vor Steigungen, wurden zudem Streukästen aufgestellt, aus denen sich die Kraftfahrer im Fall der Fälle selbst bedienen können. Überdies erfolgt die Aufstellung von Schneezäunen entlang bestimmter, freier Straßenabschnitte an städtischen Ortsverbindungsstraßen.
An einige Aspekte der Schneeräumung sei an dieser Stelle ebenfalls erinnert. Bei der Schneeräumung gilt unter anderem, dass die Breite der von den Grundstückseigentümern zu beräumenden Gehwegbahn 80 Zentimeter beträgt. Der Schnee soll, wenn möglich, am äußersten Gehwegrand oder in den Vorgärten abgelagert werden, um den Fahrverkehr nicht zu behindern und auch das Parken nicht unnötig zu erschweren.
Festgelegt ist zudem, dass die Stadtverwaltung beim Anfall beträchtlicher Schneemengen offiziell Flächen zur Verfügung stellt, auf die der Schnee gebracht werden kann. Kein Grundstücksbesitzer ist verpflichtet, dort seinen Schnee abzulagern.
Die Flächen werden im Bedarfsfall kurzfristig bekannt gegeben und gekennzeichnet. Das gilt zudem für Flächen, die als Sammelstellen für Müllbehälter genutzt werden sollen. Diese Flächen soll der Abfallwirtschaftsbetrieb im Bedarfsfall bekannt machen.
An den grundsätzlichen Zuständigkeiten bei der Schneeräumung hat sich nichts geändert. Für Gehwege sind generell die Grundstückseigentümer verantwortlich. An Werktagen hat die Beräumung und Abstumpfung bis sieben Uhr zu erfolgen, an Sonn- und Feiertagen bis acht Uhr. Gegebenenfalls muss der Schneeschieber tagsüber mehrfach in die Hand genommen werden, die Räum- und Streupflicht endet erst um 20 Uhr. Das städtische Ordnungsamt wird im Rahmen seiner Möglichkeiten kontrollieren, ob Grundstückseigentümer ihren Pflichten nachkommen.

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Veröffentlichung

Mo, 30. November 2020

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