Wichtige Informationen für Eltern von Schulanfängern

Gemäß der Thüringer Schulordnung besteht für alle Kinder, die bis zum 1. August 2023 das 6. Lebensjahr vollenden und ihren Wohnsitz in Thüringen haben, Schulpflicht. Kinder, die am 30. Juni 2023 mindestens fünf Jahre alt sind, können für das Schuljahr 2023/2024 vorzeitig zum Schulbesuch angemeldet werden.

Einige Schulen bieten Elterninformationsabende an. Diese sollen Ihnen Hinweise geben, wie der Anfangsunterricht abläuft, welche Voraussetzungen ein Schulanfänger mitbringen sollte, welche Möglichkeiten der besonderen Förderung es gibt, wie sich das Anmeldeverfahren und die weiteren Kontakte mit der Schule Ihrer Wahl bis zum ersten Schultag gestalten.  Informationen finden Sie auch auf den Homepages der Schulen. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Schule.

Termine der Elterninformationsabende:

Erich-Mäder-Schule, Staatliche Gemeinschaftsschule
Erich-Mäder-Straße 41
(Telefon: 03447/311349)
Montag, den 25.04.2022            16:00 – 17:30 Uhr 

           

Martin-Luther-Schule, Staatliche Grundschule     
Torgasse 2
Montag, den 25.04.2022            18.30 Uhr

 

Wilhelm-Busch-Schule, Staatliche Grundschule
Siegfried-Flack-Straße 33c
Mittwoch, den 27.04.2022             18:00 Uhr


Für Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Altenburg sind die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Altenburg örtlich zuständig. Eltern können innerhalb der Stadt Altenburg frei wählen, an welcher staatlichen Grundschule sie ihr Kind anmelden.
Ein Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Grundschule besteht jedoch nicht.

Die Termine für eine Anmeldung in den Grundschulen der Stadt Altenburg werden im Amtsblatt der Stadt Altenburg am 23.04.2022 bekannt gegeben.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 14. April 2022

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