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Öffentliche Bekanntmachung - Festsetzung Gewerbesteuer

Festsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen in der Stadt Altenburg für das Jahr 2023 nach § 19 Absatz 1 und 2 Gewerbesteuergesetz (in der Fassung vom 15.10.2002, zuletzt geändert durch  Artikel 10 des Gesetzes vom 16.12.2022, BGB1. I S. 2294–GewStG-)

 

Die Stadt Altenburg gibt Folgendes bekannt:

 

Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Bescheide über Gewerbesteuervorauszahlungen 2023 wird hiermit festgelegt, dass die Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2023 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt werden.

Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2023 keinen Vorauszahlungsbescheid erhalten haben, für 2023 die gleichen Steuervorauszahlungen wie im vergangenen Jahr entrichten müssen.

 

Die Vorauszahlungen werden nach § 19 Absatz 1 GewStG bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres fällig.

 

 

Hinweise:

Bitte entrichten Sie die Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Stadtverwaltung Altenburg. Bei bestehenden SEPA-Lastschriftmandaten werden die Vorauszahlungen entsprechend deren Fälligkeit abgebucht.

 

 

Bei Fragen und Problemen können Sie sich gern unter

Tel. 594 251 oder per E-Mail: an den Fachdienst Kommunale Abgaben der Stadtverwaltung Altenburg wenden.

 

Stadtverwaltung Altenburg

Fachbereich Finanzen

Fachdienst Kommunale Abgaben

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 23. Januar 2023

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