Alters und Ehejubiläen
Leistungsbeschreibung
Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.
Den Oberbürgermeister der Stadt Altenburg spricht Ehepaaren
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum) und
- zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum) sowie
- Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres
im Altenburger Amtsblatt Glückwünsche aus.
Zuständige Stelle
Formulare
Formulare, städtisch