Antrag / Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)


Leistungsbeschreibung

Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Zulassung ist schriftlich bei der Stadtverwaltung zu beantragen. In dem Antrag sind die gewerblichen Tätigkeiten zu bezeichnen sowie deren Zeitraum anzugeben.

 

Dem Antrag sind beizufügen:

a) der Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder des Wohnortes oder soweit dies nicht notwendig ist, der Nachweis des Abschlusses in einem der Tätigkeit entsprechenden Ausbildungsberuf,

b) in anderen Fällen als a) geeignete Nachweise der fachlichen Eignung,

c) die Gewerbeanmeldung,

d) der Nachweis eines für die Ausführung der gewerblichen Tätigkeiten ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutzes sowie

e) die schriftliche Anerkennung der Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regeln.

 

Rechtsbehelf

Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG i.V.m. §§ 68ff VwGO.

Elektronische Antragstellung

Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.

 

Zur elektronischen Antragstellung