Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden


Leistungsbeschreibung


Die wichtigsten Aufgaben der Ordnungsbehörde sind die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:

  • Beseitigen von gefährlichen Zuständen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen frei zugänglichen Flächen,
  • Seuchen- und Schädlingsbekämpfung (insbesondere Ratten),
  • Absichern von gefährlichen Grundstücken und sonstigen Objekten,
  • Entfernen von Munitions- und Sprengstofffunden,
  • sonstige Maßnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahrensituationen in Einzelfällen.