Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden
Leistungsbeschreibung
Die wichtigsten Aufgaben der Ordnungsbehörde sind die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:
- Beseitigen von gefährlichen Zuständen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen frei zugänglichen Flächen,
- Seuchen- und Schädlingsbekämpfung (insbesondere Ratten),
- Absichern von gefährlichen Grundstücken und sonstigen Objekten,
- Entfernen von Munitions- und Sprengstofffunden,
- sonstige Maßnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahrensituationen in Einzelfällen.
Zuständige Stelle