Baulasten / Baulastenverzeichnis


Leistungsbeschreibung

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Somit wird die Bebaubarkeit bzw. Erweiterung der Nutzbarkeit eines anderen Grundstücks ermöglicht.

 

Typische Baulasten sind die Wegbaulast, die Abstandsflächenbaulast sowie die Vereinigungsbaulast, durch die mehrere Flurstücke zu einem einheitlichen Baugrundstück zusammengeschlossen werden.

Die Baulasterklärung belastet also in der Regel das eine Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks.

Die Unterschrift unter einer Baulasterklärung muss bei der Bauaufsichtsbehörde erfolgen oder öffentlich beglaubigt sein. Diese Beglaubigung wird in der Regel von einer Notarin oder einem Notar vorgenommen.

Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis rechtswirksam und kann nur dann wieder gelöscht werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde den schriftlichen Verzicht erklärt, weil das öffentliche Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Eintragung einer Baulast ist gebührenpflichtig.