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Baumaßnahmen - Genehmigung


Leistungsbeschreibung

Für Baumaßnahmen unter Inanspruchnahme von Verkehrsflächen bzw. für die Aufstellung von Halteverboten z.B. für Umzüge ist die Einholung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung erforderlich.

 

Inhalt der Erlaubnis:
  • Die Anordnung wird befristet für den beantragten Bauzeitraum erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
  • Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Verkehrsrechtlichen Anordnung aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z.B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag soll mindestens enthalten:

  • den Namen, die Anschrift und die Unterschrift des Antragstellers,
  • Angaben über Ort, örtliche Begrenzung, Größe, Umfang, und Gestaltung der Baumaßnahme,
  • die Dauer der beabsichtigten Maßnahme,
  • einen Lageplan mit zeichnerischer Darstellung des Ortes und der örtlichen Begrenzung der beanspruchten Flächen,
  • Verkehrszeichenplan.

Welche Gebühren fallen an?

Nach der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 bis 767,00 Euro je Anordnung.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der schriftliche Antrag ist mindestens 14 Tage vor dem geplanten Baubeginn bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

 

Was sollte ich noch wissen?

Mit Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist in der Regel auch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich.