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Bibliothekswesen


Leistungsbeschreibung

Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters- und Sozial- und Bildungsschichten.

 

Für die Ausleihe ist ein Benutzerausweis notwendig. Alle Personen ab einem Alter von sechs Jahren können sich als Benutzer in der Bibliothek anmelden, wobei Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten vorlegen müssen.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Personen über 18 Jahre wird bei der Beantragung eines Benutzerausweises um die Vorlage des Personalausweises gebeten.

 

Welche Gebühren fallen an?

Schüler bis zur 12. Klasse und Sozialpassinhaber können die Bibliothek kostenfrei benutzen. Ab einem Alter von 14 Jahren wird um Vorlage des Schülerausweises gebeten.


Für Auszubildende, Studenten, Wehrdienstleistende, Dienstleistende im Bundesfreiwilligendienst, Schwerbehinderte und Personen in Arbeitslosigkeit gilt bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine ermäßigte Gebühr.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle