Erschließungsbeiträge


Leistungsbeschreibung

Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) erhebt die Stadt Altenburg Erschließungsbeiträge.

 

Die Erschließungsbeitragssatzung regelt die Grenzen, die Ermittlung und Abrechnung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes und mögliche Kostenspaltung.