Flächennutzungsplan


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück später einmal als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der Stadt nehmen.

Der Flächennutzungsplan gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die Flächen in der Stadt genutzt werden sollen. Zusammen mit den Bebauungsplänen, der sogenannten verbindlichen Bauleitplanung, ist er das wichtigste Instrument kommunaler Planungshoheit. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan noch keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten.

 

Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Stadt und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.

An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes (Aufstellungsverfahren) sind neben den städtischen Fachrbereichen die Träger öffentlicher Belange (z. B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt beteiligt.

 

Weitere Informationen: Flächennutzungsplan der Stadt Altenburg

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Planungshorizont des Flächennutzungsplanes beträgt üblicherweise 10 bis 15 Jahre.