Fliegende Bauten


Leistungsbeschreibung

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgebaut und zerlegt zu werden. Sie bedürfen einer Ausführungsgenehmigung (z. B. Zelthallen, Karusselle).

 

An wen muss ich mich wenden?

Das Referat Bauaufsicht/Bautechnik der Abteilung Bauwesen und Raumordnung des Thüringer Landesverwaltungsamtes erteilt die Ausführungsgenehmigungen und führt Prüfungen der Standsicherheit durch.


Bevor ein Fliegender Bau in Betrieb genommen werden soll, ist dies der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde abhängig vom Aufstellort anzuzeigen, dabei ist das Prüfbuch vorzulegen.