Kirchensteuer


Leistungsbeschreibung

Kirchensteuerpflicht

Als Mitglied einer der großen Konfessionen der christlichen Kirchen sind Sie in Deutschland kirchensteuerpflichtig. Kirchensteuerpflichtig sind nach dem Thüringer Kirchensteuergesetz alle Mitglieder einer evangelischen Landeskirche und Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, die ihren Wohnsitz in Thüringen haben.

 

Beginn der Kirchensteuerpflicht

Die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Landeskirche oder zur römisch-katholischen Kirche wird durch den Akt der Taufe begründet.

 

Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des folgenden Monats, der dem Beginn der Mitgliedschaft und der Begründung eines Wohnsitzes in Thüringen folgt.

 

Beendigung der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht wird beendet durch den Tod oder den Austritt aus der Kirche. Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, müssen Sie dies gegenüber der zuständigen Stelle erklären.

 

An wen muss ich mich wenden?

Der Kirchenaustritt ist gegenüber dem für den Wohnsitz des Betreffenden zuständigen Standesamt zu erklären.

Der Austritt kann persönlich oder durch Einreichung einer Austrittserklärung in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann das Standesamt oder ein Notar vornehmen.


Die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgt automatisch, nachdem das Standesamt die zuständige Meldebehörde über die Austrittserklärung benachrichtigt hat.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde

Welche Gebühren fallen an?

Für die Austrittserklärung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,00 Euro an.

 

Was sollte ich noch wissen?

Seit 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge mithilfe des Bundeszentralamtes für Steuern automatisch von den Kreditinstituten, Versicherungen oder Finanzdienstleistern einbehalten und an die jeweilige Religionsgemeinschaft abgeführt. Kirchensteuerpflichtige müssen sich daher nicht mehr um die Entrichtung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge kümmern.