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Vorkaufsrecht


Leistungsbeschreibung

Die Stadt besitzt zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein Vorkaufsrecht. Dieses umfasst beispielsweise auch Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn das fragliche Grundstück im Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke oder (bei unbebauten Grundstücken) für den Wohnungsbau vorgesehen ist.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Technisch wird die Verwirklichung des Vorkaufsrechts wie folgt gesichert:
Der Grundstücksverkäufer ist verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrags unverzüglich der Stadt mitzuteilen (meistens wird das durch den Notar erledigt). Die Stadt hat dann zwei Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht (durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung) auszuüben. Macht sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, stellt sie ein sogenanntes Negativattest aus.