Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
zum Inhalt
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung


Leistungsbeschreibung

Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, für die die Straße über den verkehrlichen Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll, ist eine Erlaubnis einzuholen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist an die zuständige Stelle zu richten.

Beim Thüringer Landesverwaltungsamt ist eine Erlaubnis einzuholen, sobald die Veranstaltung das Territorium mehrerer Straßenverkehrsbehörden betrifft. Bei länderübergreifenden Veranstaltungen ist der Antrag in dem Bundesland einzureichen, in dem die Veranstaltung beginnt.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Durchführung einzureichen.

 

Was sollte ich noch wissen?

Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist erforderlich.