Tierkörper und tierische Nebenprodukte - Beseitigung


Leistungsbeschreibung

Tote Tiere (Haus-, Heim-, Zoo-, Zirkus- und unter besonderen Umständen auch Wildtiere) und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß beseitigt werden.

Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen. Daher müssen tote Tiere und bestimmte tierische Bestandteile einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.

 

Auch Küchen- und Speiseabfälle aus Gastronomie und Großküchen, die tierische Bestandteile (z.B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der europaweit gesetzlich einheitlich geregelten Beseitigung.

Sie sind im Besitz eines toten Tieres oder haben ein solches gefunden?
Grundsätzlich ist die Beseitigung eines toten Tieres über die für Thüringen zuständige Beseitigungsfirma zu veranlassen.

Falls das Tier im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall getötet wurde, informieren Sie die Polizei.

Sofern das Tier im sonstigen öffentlichen Raum liegt, informieren Sie die zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

Falls das Tier Ihr eigenes Heimtier ist und Sie über ein eigenes Grundstück verfügen, das nicht in einem Wassereinzugsgebiet oder in Nähe öffentlicher Wege und Plätze liegt, dürfen sie es vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

 

An wen muss ich mich wenden?

Zur Veranlassung der Beseitigung wenden Sie sich an die für Thüringen zuständige Beseitigungsfirma SecAnim mit der Telefonnummer 036201 66110.

Zu sonstigen Fragen wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises.

 

Welche Gebühren fallen an?

Wenn tote Tiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind. Die aktuellen Gebühren für die Entsorgung von Tierkörpern erfahren Sie unter Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen oder telefonisch unter 0365-876632.