Straßenverkehrsordnung - Ausnahmegenehmigung
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
von den Regelungen zum Halten und Parken,
von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (s. Leistung "Schutz der Sonn- und Feiertage - Ausnahmen"),
vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten (s. Leistung "Straßenverkauf – Ausnahmegenehmigung"),
vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind mind. 14 Tage vor Beanspruchung der Ausnahmegenehmigung zu stellen.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Was sollte ich noch wissen?
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Formulare