Straßenverkehrsordnung - Ausnahmegenehmigung


Leistungsbeschreibung

Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,

  • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,

  • von den Regelungen zum Halten und Parken,

  • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,

  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,

  • vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (s. Leistung "Schutz der Sonn- und Feiertage - Ausnahmen"),

  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,

  • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten (s. Leistung "Straßenverkauf – Ausnahmegenehmigung"),

  • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,

  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie

  • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

 

Welche Gebühren fallen an?

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sind mind. 14 Tage vor Beanspruchung der Ausnahmegenehmigung zu stellen.


Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

 

Was sollte ich noch wissen?

Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.