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Städtebauförderung


Leistungsbeschreibung

Die Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsfinanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden zur Deckung der den Gemeinden bei der Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen entstehenden unrentierlichen Kosten. Die Beteiligung des Bundes an dieser Gemeinschaftsfinanzierung hat ihre verfassungsrechtliche Grundlage im Artikel 104 b GG. Für die Länder ist die jährliche Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern verbindlich.

Die Städtebauförderung dient in Thüringen vor allem der Beseitigung von städtebaulichen Missständen und der Behebung von strukturellen und funktionellen Mängeln, der Stärkung der Innenentwicklung, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke, der Behebung sozialer Probleme sowie der Sicherheit und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge in dünn besiedelten ländlichen Räumen.

Mittel der Städtebauförderung können auch für Vorhaben Dritter eingesetzt werden. Antragsteller sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden. Die Weiterreichung der Städtebauförderungmittel an Dritte erfolgt in der Regel in öffentlich-rechtlicher Form.

 

Rechtsgrundlagen

Richtlinie zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien - ThStBauFR vom 17.12.2015 veröffentlicht im ThürStAnz Nr. 3/2016 S.83-169)