Sporthallen / Sportstätten
Leistungsbeschreibung
In der Stadt Altenburg gibt es es breites Angebot an Sportstätten, welche auch für private, gesellschaftliche, kulturelle oder gewerbliche Zwecke genutzt werden können. Die Sporthallen der Stadt Altenburg können auf Antrag für verschiedenste Zwecke genutzt werden, hier sind insbesondere Vereinssport, Tagungen, Messen, Seminare und Feiern zu nennen.
Weitere Informationen: Sportstätten
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragsstellung ist in der jeweiligen städtischen Satzung geregelt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenhöhe ist in der Sportanlagengebührensatzung geregelt.
Rechtsgrundlagen
Stets zu beachten sind bundeseinheitliche Vorschriften wie das Jugenschutzgesetz.
Zuständige Stelle