Sondernutzungserlaubnis


Leistungsbeschreibung

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen gewerblicher Art sind z. B.:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
  • Informationsstände
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln
  • Tische/Stühle
  • Fahrradständer
  • Plakatierung

Bauliche Sondernutzung (Aufgrabungen, Gerüste, Container, Lagerung Baumaterial etc.)

  • Zuständigkeit: Fachdienst Tierfbau und Straßenunterhaltung

Gewerbliche Sondernutzung (Verkaufswaren, Informationsstände, Warenträger, Außengastronomie etc.)

  • Zuständigkeit: Fachdienst Gewerbewesen

Sondernutzung für Plakatierungen

  • Zuständigkeit: Fachdienst Ordnung und Verkehr

Sondernutzung Grünanlagen

  • Zuständigkeit: Fachbereich Kommunale Dienstleistungen

Antragsinhalt:
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.

Inhalt der Erlaubnis:
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.


Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag soll mindestens enthalten:

  • den Namen, die Anschrift und die Unterschrift des Antragstellers,
  • Angaben über Ort, örtliche Begrenzung, Größe, Umfang und Gestaltung der beabsichtigten Sondernutzung,
  • die Dauer der beabsichtigten Sondernutzung,
  • einen Lageplan mit zeichnerischer Darstellung des Ortes und der örtlichen Begrenzung der beabsichtigten Sondernutzung,
  • bei beabsichtigten Sondernutzungen im Geltungsbereich einer städtebaulichen Gestaltungsrichtlinie: eine Beschreibung sowie mindestens eine Zeichnung mit der farbgetreuen Wiedergabe aller sichtbaren Teile der geplanten Gestaltung.

Welche Gebühren fallen an?

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.


Die Gebührenhöhe ist in der Sondernutzungsgebührensatzung geregelt.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der schriftliche Antrag ist spätestens 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen.