Personalausweis


Leistungsbeschreibung

Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt oder keine Wohnung hat.

 

Er hat den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.


Nach einem Umzug muss die Anschrift im Personalausweis aktualisiert werden, nach einer Namensänderung (z. B. in Folge einer Eheschließung oder Ehescheidung) ebenfalls. Zweckmäßigerweise sollte die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung bzw. Anmeldung der Wohnung geändert werden.


Voraussetzung:

  • Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
  • Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet bzw. angemeldet haben.

Der Verlust eines Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden.


Gültigkeit:

  • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • für Personen ab einschließlich 24 Jahren: 10 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.


Neuer Personalausweis:

Mit dem 1. November 2010 löst der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ab. Der neue Personalausweis kann seit dem 01.11.2010 beantragt werden. Der bisherige Ausweis ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.


Auch der neue Personalausweis ist in seiner Funktion ein amtliches Ausweisdokument (Sichtausweis). Gegenüber dem alten Dokument wurde er mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten.


Zusatzfunktionen:

  • elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion) - z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
  • elektronische Signatur - ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren


Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:

  • Familienname
  • Geburtsname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
  • Fingerabdrücke (Seit August 2021 besteht die Pflicht zur Abgabe der Fingerabdrücke.)
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Ordensname (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
  • Künstlername (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)

Weitere Informationen finden Sie hier: www.personalausweisportal.de

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde oder Familienbuch
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)  (siehe Vorgaben BMI unter Fotomustertafel)

Welche Gebühren fallen an?

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
  • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nicht zuständiger Behörde: 13,00 Euro
  • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: 30,00 Euro

Gebührenfrei sind unter anderem:

  • Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen (wie bisher)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt ca. 3 Wochen. In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.


Ab dem 01.11.2010 kann der neue Personalausweis jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist (gegebenenfalls erhöhen sich dann die Gebühren).