Außenbereichssatzung

Gemäß § 35 Abs. 6 BauGB wird die Gemeinde ermächtigt, für bebaute Gebiete im Außenbereich, in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch eine Außenbereichssatzung zugunsten des Wohnungsbaus und ggf. kleinerer Handwerks-/Gewerbebetriebe bestimmte öffentliche Belange auszuschalten, die dem Bauvorhaben ansonsten gemäß § 35 Abs. 3 BauGB entgegengehalten werden könnten. Die Rechtsfolge der Satzung ist, dass Außenbereichsvorhaben begünstigt sind wie Vorhaben gemäß § 35 Abs. 4 BauGB.

 

Wichtiger Nutzungshinweis!

Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Baudezernat, Referat Stadtplanung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden. Dort können Sie die Satzungen gegen eine Gebühr beziehen.

Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.


Übersicht der Außenbereichssatzungen der Stadt Altenburg

Außenbereichssatzung Greipzig

Eigentumsverhältnisse:
Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.

Plangebietsgröße: ca. 3,63 ha

Planung:
Planungsziel ist, den Ortsteil Greipzig maßvoll mit an die vorhandene Bebauung angepassten Wohngebäuden aufzufüllen, ohne dass dabei die Charakteristik des Ortsteils verlorengeht. Innerhalb des Geltungsbereiches ist die Errichtung von Einzelhäusern mit insgesamt nicht mehr als 2 Wohnungen und die Erweiterung von Wohngebäuden bis zu einer Größe von 20 vom Hundert des vorhandenen Gebäudes zulässig. Für die Errichtung von Wohnungen wurden Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

 

 

Außenbereichssatzung "Thomas-Müntzer-Siedlung"

Eigentumsverhältnisse:
Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.

Plangebietsgröße: ca. 2,59 ha

Planung:
Planungsziel ist, den Ortsteil Greipzig maßvoll mit an die vorhandene Bebauung angepassten Wohngebäuden aufzufüllen, ohne dass dabei die Charakteristik des Ortsteils verlorengeht. Innerhalb des Geltungsbereiches ist die Errichtung von Einzelhäusern in maximal zweigeschossiger Bauweise zulässig. Für die Errichtung eines Wohngebäudes wurden Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

 

Außenbereichssatzung Kosma "Zum Wiesengrund"

Eigentumsverhältnisse:
Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.

Plangebietsgröße: ca. 4.650m²

Planung:
Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung der straßenbegleitenden Wohnbebauung sowie die Erweiterung des vorhandenen Handwerks- und Gewerbebetriebes zu ermöglichen.
Vorhaben sind nur zulässig, wenn sie sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist.

 

Kontaktdaten: Fachdienst 50 - Stadtentwicklung