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Außenbereichssatzung

Gemäß § 35 Abs. 6 BauGB wird die Gemeinde ermächtigt, für bebaute Gebiete im Außenbereich, in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch eine Außenbereichssatzung zugunsten des Wohnungsbaus und ggf. kleinerer Handwerks-/Gewerbebetriebe bestimmte öffentliche Belange auszuschalten, die dem Bauvorhaben ansonsten gemäß § 35 Abs. 3 BauGB entgegengehalten werden könnten. Die Rechtsfolge der Satzung ist, dass Außenbereichsvorhaben begünstigt sind wie Vorhaben gemäß § 35 Abs. 4 BauGB.

 

Wichtiger Nutzungshinweis!

Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Baudezernat, Referat Stadtplanung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden. Dort können Sie die Satzungen gegen eine Gebühr beziehen.

Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.


Übersicht der Außenbereichssatzungen der Stadt Altenburg

Außenbereichssatzung Greipzig

 

Außenbereichssatzung "Thomas-Müntzer-Siedlung"

 

Außenbereichssatzung Kosma "Zum Wiesengrund"

 

Kontaktdaten: Fachdienst 50 - Bauerwaltung