Untere Denkmalschutzbehörde
Die Stadt Altenburg verfügt über einen reichen und vielfältigen Bestand an wertvollen Kulturdenkmalen und geschlossenen Denkmalensemblebereichen aus verschiedenen Bauepochen. In der aktuellen Denkmalliste der Stadt Altenburg sind derzeit ca. 430 Kulturdenkmale (Baudenkmale), 10 Denkmalensemblebereiche und ein umfangreicher Bestand an Bodendenkmalen erfasst. Zur Betreuung dieses Denkmalbestandes und zur Erledigung der damit verbundenen Aufgaben besitzt die Stadtverwaltung Altenburg seit dem 30.06.1994 eine eigene Untere Denkmalschutzbehörde.
(Stand: 06.01.2013)

Die vielen Kulturdenkmale sind prägend für das Antlitz der Stadt Altenburg und die kulturelle Identität ihrer Bürger. Gleichzeitig widerspiegeln sie die geschichtliche Entwicklung Altenburgs und künden vom Leben der Bewohner in verschiedenen Jahrhunderten sowie vom Wirken berühmter historischer Persönlichkeiten.
So stehen die archäologischen Denkmale für die frühe Entwicklung des Siedlungsortes. Die um 1172 errichteten und als "Rote Spitzen" bekannten romanischen Backsteintürme des ehemaligen Augustinerchorherrenstiftes zeugen von der nationalen Bedeutung der Kaiserpfalz Altenburg für die Reichspolitik des Staufferkaisers Friedrich I. Barbarossa im 12. Jahrhundert. Das im Jahre 1564 erbaute Rathaus gehört zu den bedeutendsten Renaissance-Rathäusern Deutschlands und kündet zusammen mit den repräsentativen Bürgerhäusern aus Renaissance, Barock und Gründerzeit von einer stolzen Bürgerschaft.
Stadtbildprägend thront das Herzogliche Residenzschloss auf dem Porphyrfelsen über der Stadt. Gemeinsam mit der ausgedehnten Parkanlage samt Teehaus und Orangerie sowie einer Vielzahl öffentlicher Gebäude wie zum Beispiel dem Lindenaumuseum, dem Theater, dem Herzoglichen Marstall, Gerichten, Schulen und dem Bahnhof, Wohnhäusern und Villenbauten repräsentiert das Schloss den Ausbau Altenburgs als Residenzstadt des Herzogtums. Repräsentative Fabrikbauten wie die Altenburger Brauerei und die ehemaligen Nähmaschinenwerke sowie Bauten der städtischen Infrastruktur und die Wohnanlagen des sozialen Wohnungsbaues der 20er Jahre berichten über die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und die Wohnverhältnisse breiter Bevölkerungskreise. Von besonderer Bedeutung sind natürlich auch die Kirchenbauten, die ausgedehnte Anlage des Friedhofes und die Bauten der ländlichen Architektur in den Ortsteilen der Stadt Altenburg.

Weiterführende Informationen:
- Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde
- Liste der Denkmale
- Gartendenkmalpflegerische Zielstellung Schlossgarten - zu den Unterlagen
Formulare
Formulare
- Fördermittelantrag
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 31 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) in Verbindung mit den §§ 7i, 10t 11b EStG
- Mitteilung Anzeige Änderung Finanzierungs- und / oder Maßnahmenplan
- Merkblatt Steuervergünstigungen nach § 31 ThürDSchG i.V.m. §§ 7i, 10f, 10g, 11b EStG für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer
Hinweise und Richtlinien für den Fördermittelantrag
- Denkmalförderrichlinie
- Bescheinigungsrichtlinien nach § 31 Thüringer Denkmalschutzgesetz (TDSchG)
- Merkblatt Steuerbescheinigung
- Vollzugshinweise für die Denkmalfachbehörde und unteren Denkmalschutzbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen an bzw. auf Kulturdenkmalen
Zuständige Stelle