Bebauungsplan "Bahnhofcenter"
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erfolgt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß Planungssicherstellungsgesetz (Plan SiG) durch die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet.(§ 3 (1) Satz 1 PlanSiG)
Der Vorhaben- und Erschließungsplan „Bahnhofcenter“, welcher seit 1992 rechtskräftig ist und in den vergangenen Jahren mehrfach geändert wurde, soll durch den Bebauungsplan „Bahnhofcenter“ abgelöst und ersetzt werden. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet sollen Anpassungen des „Bahnhofscenters“ an die aktuellen Marktgegebenheiten ermöglicht werden.
Das Planverfahren erfolgt gemäß §13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne die Anfertigung eines Umweltberichtes.
- Bebauungsplan
- Begründung B-Plan_Entwurf
- Anlage1_Lageplan_1992
- Anlage1_VuE-Plan Bahnhofcenter_Begründung
- Anlage1_VuE-Plan Bahnhofcenter_Planzeichnung-komprimiert
- Anlage1_VuE-Plan Bahnhofcenter_Satzung_Satzung
- Anlage2_VuE-Plan Bahnhofcenter-1. Änderung_Begründung
- Anlage2_VuE-Plan Bahnhofcenter-1. Änderung-komprimiert
- Anlage3_3Ä_Satzung_1999_1
- Anlage3_3Ä_Satzung_1999_2
- Anlage3_3Ä_Satzung_1999_3
- Anlage3_VuE-Plan Bahnhofcenter-3. Änderung_Begründung
- Anlage3_VuE-Plan Bahnhofcenter-3. Änderung_Textliche Festsetzungen
- Anlage3_VuE-Plan Bahnhofcenter-3. Änderung-komprimiert
- Anlage4_Altenburger Liste EHZK
- Anlage5_Zentrenpass_EHZK Altenburg
- Anlage6_AuszugFNP