Ergänzungssatzung (Abrundungssatzung, Einbeziehungssatzung)
Mit der Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) können einzelne Außenbereichsflächen in den Innenbereich aufgenommen und eine Bebauungsmöglichkeit nach § 34 (1) und (2) BauGB geschaffen werden. Voraussetzung dafür ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil, der ergänzt werden soll bzw. kann.
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Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Baudezernat, Referat Stadtplanung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden. Dort können Sie die Satzungen gegen eine Gebühr beziehen.
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Übersicht der Ergänzungssatzungen der Stadt Altenburg
Abrundungssatzung "Ehrenberg"
Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 3.706 m²
Planung:
Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht zugunsten einer Wohnbebauung. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die hintere Baugrenze und die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.
- Öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft Amtsblatt Nr. 33 v. 14.8.1996
- Satzungstext und Textl. Festsetzungen Abrundungssatzung Ehrenberg
- Abrundungssatzung "Ehrenberg"
Abrundungssatzung "Modelwitz"
Eigentumsverhältnisse:
Die Grundstücke befinden sich im privaten Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 2.155 m²
Planung:
Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die hintere Baugrenze, die Bauweise und die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.
- Öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft Amtsblatt Nr. 26 v. Juni 1998
- Begründung Abrundungssatzung Modelwitz
- Abrundungssatzung "Modelwitz"
- Textliche Festsetzungen Abrundungssatzung Modelwitz
Erweiterte Abrundungssatzung "Mockzig"
Eigentumsverhältnisse:
Die Grundstücke befinden sich im privaten Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 5.245 m²
Planung:
Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht zugunsten einer Wohnbebauung. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die hintere Baugrenze, die Zahl der Vollgeschosse und die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.
- Öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft Amtsblatt Nr. 1 v. Jan 1999
- Begründung Erweiterte Abrundungssatzung Mockzig
- Erweiterte Abrundungssatzung "Mockzig"
- Textliche Festsetzungen Erweiterte Abrundungssatzung Mockzig
Ergänzungssatzung "Mockzig II"
Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 2.336 m²
Planung:
Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht zugunsten einer Wohnbebauung. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die hintere Baugrenze, die Zahl der Vollgeschosse und die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.
- Öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft Amtsblatt Nr. 5_ Febr. 1999
- Begründung Ergänzungssatzung Mockzig II
- Ergänzungssatzung Mockzig II
- Textliche Festsetzungen Ergänzungssatzung Mockzig II
Ergänzungssatzung "Paditzer Straße 57"
Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1.024 m²
Planung:
Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die Baugrenze, die Bauweise und die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.
- Öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft Amtsblatt Nr. 5-19.03.2003
- Begründung Ergänzungssatzung Paditzer Straße 57
- Ergänzungssatzung "Paditzer Straße 57"
- Textliche Festsetzungen Ergänzungssatzung Paditzer Str. 57
Ergänzungssatzung "Dreschaer Dorfstraße / Kirschenweg"
Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1.550 m²
Planung:
Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die Baugrenze, die Bauweise und die Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen festgesetzt..
- Öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft Amtsblatt Nr. 2 v. 15.01.2003
- Begründung Ergänzungssatzung Dreschaer Dorfstraße / Kirschenweg
- Ergänzungssatzung "Dreschaer Dorfstraße / Kirschenweg"
- Textliche Festsetzungen Ergänzungssatzung Dreschaer Dorfstr. / Kirschenweg
Ergänzungssatzung "Steinbergstraße 6"
Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 3.019 m²
Planung:
Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses. Innerhalb des Geltungsbereiches wurde die Baugrenze festgesetzt.
- Öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft Amtsblatt Nr. 19 v. 9.5.2012
- Begründung Ergänzungssatzung Steinbergstraße 6
- Ergänzungssatzung "Steinbergstraße 6"
Ergänzungssatzung "Am Sportplatz" OT Oberzetzscha
Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 5.885 m²
Planung:
Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die Baugrenze und die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Gleichzeitig erfolgt eine sinnvolle Nachnutzung der ehemaligen Sportplatzfläche.
- Öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft Amtsblatt Nr. 24 v. 15.6.2016
- Begründung Ergänzungssatzung Am Sportplatz
- Ergänzungssatzung "Am Sportplatz" OT Oberzetzscha
Ergänzungssatzung "Hauptstraße 2" OT Kosma
Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 3.500 m²
Planung:
Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die Baugrenze, die Bauweise und die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.
- Öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft Amtsblatt Nr. 29 v. 207.2016
- Begründung Ergänzungssatzung Hauptstraße 2
- Ergänzungssatzung "Hauptstraße 2" - Kosma
Ergänzungssatzung "Am Turnplatz" im OT Kosma
Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 700 m²
Planung:
Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für ein Einfamilienhaus. Für die Einordnung der Bebauung wurde eine Baugrenze sowie eine Grundflächenzahl festgesetzt.
Bedingt durch die geplante Bebauung erfolgt ein Eingriff in die Natur und Landschaft. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden innerhalb des Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung vorgenommen.
- Öffentliche Bekanntmachung 3-12-2022
- Begründung der Ergänzungssatzung "Am Turnplatz" - OT Kosma
- Ergänzungssatzung "Am Turnplatz" - SATZUNG
Ergänzungssatzung "An der Blauen Flut"
Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 4.050 m²
Planung:
Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die Baugrenze, die Höhe der baulichen Anlagen und die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.
- Öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft Amtsblatt Nr. 23 v. 8.6.2016
- Begründung Ergänzungssatzung An der Blauen Flut
- Ergänzungssatzung "An der Blauen Flut"
Ergänzungssatzung "Piererstraße"
Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 5.800 m²
Planung:
Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern. Innerhalb des 1. des Geltungsbereiches wurden die Baugrenze und die maximale Traufhöhe festgesetzt. Die Ausgleichsmaßnahmen erfolgen über einer Zuordnungsfestsetzung in einem 2. Geltungsbereich.
- Öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft Amtsblatt Nr. 51 v. 21.12.2016
- Begründung Ergänzungssatzung Piererstraße
- Anlage Ausgleichsmaßnahmen Ergänzungssatzung Piererstraße
- Ergänzungssatzung "Piererstraße"
- Baugrundgutachten April 2016
- Anlagen zum Baugrundgutachten