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Ergänzungssatzung (Abrundungssatzung, Einbeziehungssatzung)

 

Mit der Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) können einzelne Außenbereichsflächen in den Innenbereich aufgenommen und eine Bebauungsmöglichkeit nach § 34 (1) und (2) BauGB geschaffen werden. Voraussetzung dafür ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil, der ergänzt werden soll bzw. kann. 

 

Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Baudezernat, Referat Stadtplanung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden. Dort können Sie die Satzungen gegen eine Gebühr beziehen.

Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.

 

Übersicht der Ergänzungssatzungen der Stadt Altenburg

Abrundungssatzung "Ehrenberg"

Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.

 

Plangebietsgröße: ca. 3.706 m²

 

Planung: 

Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht zugunsten einer Wohnbebauung. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die hintere Baugrenze und die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

 

 

Abrundungssatzung "Modelwitz"

Eigentumsverhältnisse:
Die Grundstücke befinden sich im privaten Eigentum.

 

Plangebietsgröße: ca. 2.155 m²

 

Planung: 

Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die hintere Baugrenze, die Bauweise und die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

 

 

Erweiterte Abrundungssatzung "Mockzig"

Eigentumsverhältnisse:
Die Grundstücke befinden sich im privaten Eigentum.

 

Plangebietsgröße: ca. 5.245 m²

 

Planung: 

Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht zugunsten einer Wohnbebauung. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die hintere Baugrenze, die Zahl der Vollgeschosse und die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

 

 

Ergänzungssatzung "Mockzig II"

Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.

 

Plangebietsgröße: ca. 2.336 m²

 

Planung: 

Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht zugunsten einer Wohnbebauung. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die hintere Baugrenze, die Zahl der Vollgeschosse und die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

 

 

Ergänzungssatzung "Paditzer Straße 57"

Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.

 

Plangebietsgröße: ca. 1.024 m²

 

Planung: 

Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die Baugrenze, die Bauweise und die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

 

 

Ergänzungssatzung "Dreschaer Dorfstraße / Kirschenweg"

Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.

 

Plangebietsgröße: ca. 1.550 m²

 

Planung:

Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die Baugrenze, die Bauweise und die Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen festgesetzt..

 

 

Ergänzungssatzung "Steinbergstraße 6"

Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.

 

Plangebietsgröße: ca. 3.019 m²

 

Planung:

Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses. Innerhalb des Geltungsbereiches wurde die Baugrenze festgesetzt.

 

 

Ergänzungssatzung "Am Sportplatz" OT Oberzetzscha

Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.

 

Plangebietsgröße: ca. 5.885 m²

 

Planung:

Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die Baugrenze und die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Gleichzeitig erfolgt eine sinnvolle Nachnutzung der ehemaligen Sportplatzfläche.

 

 

Ergänzungssatzung "Hauptstraße 2" OT Kosma

Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.

 

Plangebietsgröße: ca. 3.500 m²

 

Planung:

Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die Baugrenze, die Bauweise und die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

 

 

Ergänzungssatzung "Am Turnplatz" im OT Kosma

Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.

 

Plangebietsgröße: ca. 700 m²

 

Planung:
Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für ein Einfamilienhaus. Für die Einordnung der Bebauung wurde eine Baugrenze sowie eine Grundflächenzahl festgesetzt.

Bedingt durch die geplante Bebauung erfolgt ein Eingriff in die Natur und Landschaft. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden innerhalb des Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung vorgenommen.

 

 

Ergänzungssatzung "An der Blauen Flut"

Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.

 

Plangebietsgröße: ca. 4.050 m²

 

Planung:

Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses. Innerhalb des Geltungsbereiches wurden die Baugrenze, die Höhe der baulichen Anlagen und die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

 

Ergänzungssatzung "Piererstraße"

Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück befindet sich im privaten Eigentum.

 

Plangebietsgröße: ca. 5.800 m²

 

Planung:

Planungsziel ist eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches und die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern. Innerhalb des 1. des Geltungsbereiches wurden die Baugrenze und die maximale Traufhöhe festgesetzt. Die Ausgleichsmaßnahmen erfolgen über einer Zuordnungsfestsetzung in einem 2. Geltungsbereich.