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Öffentliche Bekanntmachung - Festsetzung Hundesteuer

Festsetzung der Hundesteuer in der Stadt Altenburg für das Jahr 2023

 

Auf Grundlage der Vorschriften des § 9 Absatz 5 der

Satzung der Stadt Altenburg über die Erhebung einer Hundesteuer –Hundesteuersatzung- (in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.11.2018) i.V.m. § 3 Absatz 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.10.2019, GVBl. S. 396), gibt die Stadt Altenburg Folgendes bekannt:

 

Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Hundesteuerbescheide für 2023 wird hiermit die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023 in gleicher Höhe (ausgenommen
Teilbeträge i.S.d. § 9 Absatz 3 der Hundesteuersatzung) wie im Vorjahr festgesetzt.
Auf den zuletzt ergangenen Steuerbescheiden war mitgeteilt worden, in welcher Höhe und zu welchen Fälligkeiten die Hundesteuern im Folgejahr / in den Folgejahren zu leisten sind.

 

Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2023 keinen Hundesteuerbescheid erhalten haben, für 2023 die gleiche Hundesteuer wie im Kalenderjahr 2022 (ausgenommen Teilbeträge i.S.d. § 9 Absatz 3 der Hundesteuersatzung) entrichten müssen. Für diese Steuerpflichtigen treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2023 zugegangen wäre.

 

Diese Festsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Altenburg, Markt 1, 04600 Altenburg einzulegen.

 

Hinweise:

Bitte prüfen Sie den zuletzt ergangenen Hundesteuerbescheid und entrichten Sie die Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Stadtverwaltung Altenburg. Bei bestehenden SEPA-Lastschriftmandaten werden die Hundesteuern entsprechend deren Fälligkeit abgebucht.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Steuerpflichtigen zuletzt einen Bescheid mit Datum 21.01.2022 erhalten hat.

 

Bei Fragen und Problemen können Sie sich gern unter

Tel. 594 255 oder per E-Mail: an den Fachdienst Kommunale Abgaben der Stadtverwaltung Altenburg wenden.

 

Stadtverwaltung Altenburg

Fachbereich Finanzen

Fachdienst Kommunale Abgaben

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 23. Januar 2023

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