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Elektronische Kommunikation

nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Altenburg ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

 

Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Stadt Altenburg unter https://www.stadt-altenburg.de publizierten E-Mail-Adressen.
Für das elektronische Verfahren nach § 71e ThürVwVfG ist das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) der Zugang.

Die Stadt Altenburg nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente nur in folgenden Dateiformaten entgegen:

  • Textdateien im Format ANSI (*.txt)
  • Rich Text Format (*.rtf)
  • Microsoft Word für Windows (*.docx)
  • Microsoft Excel (*.xlsx)
  • Portable Document Format (*.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (*.jpg/*.jpeg)
  • Graphics Interchange Format (*.gif)
  • Tagge Image File Format (*.tif)
  • Bitmap Format (*.bmp)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) verwendet werden.

Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von zehn MByte (MB) beschränkt.

Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert(gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Altenburg nur als nicht selbstentpackende ZIP- oder RAR-Archive (*.zip, *.rar) entgegen. Komprimierte Dateien dürfen nicht mit einem Passwort verschlüsselt sein.

E-Mails mit ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat), werden vom E-Mail-System der Stadt Altenburg nicht entgegengenommen.

Bei Nutzung der Zugangseröffnung per E-Mail wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, in denen ein Virus klassifiziert worden ist, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, häufig die Absenderadressen gefälscht werden, erfolgt keine elektronische Rückmeldung.

Die Stadt Altenburg verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale als Spam identifiziert wurden.

Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen auch auf diesem Wege antworten dürfen, soweit Vorschriften (z.B. förmliche Zustellung) dem nicht entgegenstehen. Bitte beachten Sie, dass wegen der generellen Unsicherheit im Bereich der E-Mail-Kommunikation eine Übermittlung nicht gewährleistet werden kann.

 

Die Stadt Altenburg hat den Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet. Es gelten die Regelungen des § 3a ThürVwVfG.

Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig.

Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.

 

Elektronische Rechnungen
Elektronische Rechnungen, die der EU-Norm 16931 entsprechen müssen, können bei der Stadtverwaltung Altenburg als Dokumente im Format ZUGFeRD 2.0 (Zentraler User-Guide des Forums elektronische Rechnung) bei der E-Mail-Adresse eingereicht werden.

Elektronische Rechnungen als XML-Dokumente gemäß der Spezifikation XRechnung können über das E-Rechnungsportal des Freistaats Thüringen unter der Adresse https://xrechnung-bdr.de eingereicht werden.
Auftragnehmer der Stadt Altenburg müssen sich dafür einmalig und kostenfrei bei der zentralen Rechnungseingangsplattform registrieren lassen. Anschließend können sie die Rechnungsdaten entweder manuell eingeben oder eine bereits erstellte elektronische Rechnung im Format XRechnung hinterlegen.
Bei der Einreichung elektronischer Rechnungen im Format XRechnung über das E-Rechnungsportal des Freistaats ist die Leitweg-ID der Stadtverwaltung Altenburg 16077001-0001-45 zu verwenden.

 

Elektronisches Verfahren nach § 71e ThürVwVfG
Für die Abwicklung des elektronischen Verfahrens nach § 71e ThürVwVfG (elektronische Verfahrensabwicklung gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie - 2006/123/EG) steht Ihnen das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) zur Verfügung. Damit können Anträge und Formulare online verwaltet und den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Dies können Sie direkt tun oder die Hilfe der Einheitlichen Stelle in Anspruch nehmen.

§ 71e ThürVwVfG - Elektronisches Verfahren
Das Verfahren nach den §§ 71 a bis 71 d wird auf Verlangen in elektronischer Form abgewickelt. § 3 a Abs. 2 Satz 2 bis 5 und Abs. 3 bleiben unberührt.

 

Die Hinweise auf dieser Seite gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Altenburg und nicht für Verweise auf Angebote Dritter, wie z. B. die anderer Behörden.


Ansprechpartner für Fragen zu E-Government und zur elektronischen Kommunikation