Auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung
Die Ausgangslage – Historisches Erbe trifft auf moderne Energieziele
Altenburg entwickelt sich konsequent zur klimafreundlichen Stadt und hat bereits im Frühjahr 2025 ein umfassendes Klimaschutzkonzept öffentlich vorgestellt. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es nun, eine Strategie für die langfristig treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 festzulegen.
Der Ablauf – So läuft die Wärmeplanung ab
Die Stadt Altenburg erarbeitet den kommunalen Wärmeplan in einem strukturierten Prozess:
• Bestandsanalyse: Zunächst wird die aktuelle Wärmeversorgung im gesamten Stadtgebiet erfasst – von den Wohngebäuden bis hin zur Versorgungsstruktur durch Gas- und Fernwärmenetze.
• Potenzialanalyse: Es werden die lokalen Möglichkeiten für erneuerbare Energien wie Geothermie, Biomasse und Solarthermie untersucht sowie Potenziale zur Nutzung von industrieller Abwärme identifiziert.
• Zielszenario: Auf Basis der Daten entstehen Szenarien, wie die Wärmeversorgung bis 2045 schrittweise treibhausgasneutral gestaltet werden kann.
• Umsetzungsstrategie: Ein konkreter Maßnahmenkatalog definiert die Prioritäten für die nächsten Jahre, um die Wärmewende in Altenburg technisch und wirtschaftlich realisierbar umzusetzen.
Die Partner – Gemeinsam für die Wärmewende
Die Wärmeplanung wird von der Stadt Altenburg gemeinsam mit der Planungsbüro greenventory umgesetzt. Ein zentraler Bestandteil ist die Einbindung lokaler Akteure: Dazu zählen die Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (EWA) als Netzbetreiber, die großen Wohnbaugesellschaften, wie die SWG, AWG und WAG sowie Industriebetriebe und die Bürgerschaft. Durch die Erstellung eines „digitalen Zwillings“ bleibt das gesammelte Wissen langfristig erhalten und kann für zukünftige Projekte flexibel fortgeschrieben werden
Link: https://waermeplaene.de/altenburg/
Der Ausblick – Wie es weitergeht
Das Projekt läuft aktuell und soll bis zum 31. März 2027 abgeschlossen sein. Die Ergebnisse, Zwischenberichte und geplanten Maßnahmen werden nach Projektabschluss hier auf der Seite veröffentlicht.
FAQ zur kommunalen Wärmeplanung
Allgemeines: Ablauf der Wärmeplanung
Was ist das Ziel einer Wärmeplanung?
Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein. Deshalb dürfen bis dahin auch beim Heizen keine klimaschädlichen Gase mehr entstehen, etwa CO2. Wie das gelingt? Das erarbeiten Kommunen im Rahmen einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP).
Mit der KWP erarbeiten und koordinieren wir ein einheitliches Zielszenario für den zukünftigen Wärmebedarf sowie die zukünftige treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in Altenburg. Dabei hilft uns der externe Dienstleister greenventory.
Durch dieses Zielszenario wissen alle Beteiligten, von der einzelnen Gebäudeeigentümerin bis zum Bürgermeister, über aktuelle und geplante Entwicklungen Bescheid und können gemeinsam darauf hinarbeiten.
Die KWP baut auf die drei Säulen Versorgungssicherheit, Treibhausgasneutralität und Wirtschaftlichkeit. Die Wärmeversorgung der Zukunft soll laut Gesetzgeber kosteneffizient, nachhaltig, sparsam, bezahlbar, resilient sowie treibhausgasneutral sein.
Wir sind damit nicht allein: Alle Kommunen müssen bis spätestens Ende 2028 eine solche Wärmeplanung durchgeführt haben.
Diese Maßnahmen werden von der Kommune selbst oder durch Akteure der Wärmewende durchgeführt.
Die Ergebnisse des Wärmeplans und die Umsetzungsmaßnahmen werden anschließend veröffentlicht.
Wo liegen die Grenzen der Wärmeplanung?
Die KWP gibt die strategische Grundlage für die Koordinierung der Wärmewende vor. Sie leistet keine konkrete Planung und keine bauliche Umsetzung. Bis zur vollständigen Dekarbonisierung braucht es nach der KWP also noch weitere Schritte der Planung und Umsetzung.
Als reines Planungsinstrument gibt die KWP keine Garantien für Ausbau, Anschluss, Termin oder Preis der künftigen Wärmeversorgung.
Die KWP liefert auch keine Handlungsempfehlungen auf Ebene von Einzelgebäuden, sie ersetzt also keine individuelle Gebäudeenergieberatung.
Der Wärmeplan ist aber der allererste Schritt der Wärmewende: er gibt uns Orientierung und Anhaltspunkte für die weitere Detailplanung.
Der Wärmeplan mit greenventory
Was sind die Ergebnisse des Wärmeplans?
Das Ergebnis der kommunalen Wärmewende ist ein Handlungsvorschlag, wie Wärme in der Kommune zukünftig klimaneutral bereitgestellt werden kann.
Das zentrale Ergebnis eines Wärmeplans ist eine Karte, die die beplante Kommune einteilt: zum einen in potenzielle Eignungsgebiete für Fernwärmeversorgung samt möglicher klimaneutraler Versorgungsquellen, zum anderen in dezentrale Wärmeversorgungsgebiete mit Technologien zur Einzelversorgung wie etwa Wärmepumpen.
Mittels dieser Karte kann die Kommune weiterplanen: Welche weiterführenden Detailstudien braucht es als nächstes? Wo ist die Wärmeversorgung möglicherweise schon treibhausgasneutral? Und welche Investitionen in welche zukünftige Wärmeversorgung braucht es?
Zusätzlich wird ein Maßnahmenkatalog erstellt, der dazu beiträgt, den Wärmeplan umzusetzen.
Darüber hinaus können die Kommunen den georeferenzierten Zwilling der greenventory GmbH nutzen. Dieses digitale Planungsinstrument, ein sogenannter “digitaler Zwilling”, in welchem die erhobenen Daten auf die Fläche des Projektgebietes übertragen werden, kann über die Wärmeplanung hinaus für Planungen von Kommunen oder Energieversorgern genutzt werden.
Welche Verbindlichkeit hat der Wärmeplan?
Ein Wärmeplan ist erstmal nur ein strategisches Planungsinstrument.
Er ist rechtlich nicht bindend, das heißt, es ergeben sich daraus keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.
Eine rechtliche Verbindlichkeit entsteht erst durch den konkreten Beschluss einer Maßnahme durch die Politik, also zum Beispiel, wenn der Stadtrat den Ausbau einer Fernwärmeleitung beschließt.
Wie geht es nach dem Wärmeplan weiter?
Nach dem Beschluss geht es zunächst darum, beschlossene Maßnahmen umzusetzen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Machbarkeitsstudien, Transformationspläne oder Untersuchungen zur Ausweitung bestehender Fernwärmenetze.
Wie bei allen Planungen bleiben Unsicherheiten, die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht berücksichtigt werden können:
Wie entwickeln sich die Energiekosten?
Welche politische Unterstützung gibt es, z.B. in Form von Förderprogrammen?
Welche gesetzlichen Regularien geben den Handlungsrahmen vor?
Welche Ressourcen sind für die Umsetzung vorhanden, beispielsweise im Handwerk?
Welchen technischen Fortschritt gibt es und wie beeinflusst er bestehende Planungen?
Das macht deutlich: eine Wärmeplanung ist nie ganz fertig. Der Wärmeplan muss alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Dabei werden alle Schritte in verkürzter Form wiederholt, um zu erheben, welche Veränderungen sich in der Zwischenzeit ergeben haben, und um alle Planungsgrundlagen auf den aktuellen Stand zu bringen. Dadurch werden die Ergebnisse jedes Mal etwas detaillierter und fundierter.
Hintergründe zur KWP sowie zur Wärmewende
Warum können wir nicht so weitermachen wie bisher?
Um das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen, braucht es eine Wärmewende. Und diese wiederum benötigt ein zielgerichtetes Vorgehen: Die Wärmeplanung.
Darum hat der Gesetzgeber mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschlossen: Jede Kommune in Deutschland muss bis zum 30.06.2028 einen Plan vorlegen, wie sie zukünftig klimaneutral heizen will - Großstädte sogar schon bis zum 30.06.2026. Für Kommunen unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.
Neben der Klimaverträglichkeit zielt die Wärmeplanung auch auf eine bezahlbare und sichere Energieversorgung ab. Die instabile geopolitische Lage macht deutlich, in welche Abhängigkeiten wir uns begeben, wenn wir weiter von Energieimporten abhängig sind. Zudem werden fossile Brennstoffe wie Erdgas oder Heizöl durch den Europäischen Emissionshandel voraussichtlich immer teurer. Die zukünftige Wärmeversorgung wird daher hauptsächlich über lokale und erneuerbare Energien gedeckt werden.
Welche Möglichkeiten zur erneuerbaren Wärmeversorgung gibt es?
Solarthermie nutzt die Wärmequelle Sonnenstrahlung, wandelt sie direkt in Wärme um und speist diese über Dachkollektoren in einzelne Gebäude oder über große Freilandanlagen in Wärmenetze ein.
Erdwärmekollektoren gewinnen ihre Wärme aus dem Boden, durch flach verlegte Rohrschleifen in wenigen Metern Tiefe. Eine Wärmepumpe hebt die Wärme auf Heiz- und Warmwassertemperatur an und versorgt so ohne tiefe Bohrungen Gebäude mit ausreichend Freifläche auf dem Grundstück.
Erdwärmesonden schöpfen ihre Wärme aus dem Boden in etwa 50–100 m Tiefe; ein geschlossenes Rohrsystem führt die Wärme zur Wärmepumpe, die sie auf Heiz- und Warmwassertemperatur anhebt und damit Häuser oder kleine Quartiersnetze versorgt.
Tiefengeothermie erschließt als Wärmequelle heißes Tiefenwasser oder Gestein ab etwa 400 m Tiefe (oft 1.000–5.000 m), überträgt die Wärme direkt bzw. über Wärmetauscher und speist sie in Nah- und Fernwärmenetze ein; bei sehr hohen Temperaturen kann außerdem Strom erzeugt werden.
Biomasse nutzt als Wärmequelle feste Brennstoffe wie Holz oder gasförmige Energieträger wie Biogas/Biomethan, verbrennt sie in Kesseln oder KWK-Anlagen und liefert die erzeugte Wärme dezentral an Gebäude (Kessel) oder zentral an Wärmenetze (KWK-Anlagen).
Luftwärmepumpen nutzen als Wärmequelle die Außenluft; eine Wärmepumpe entzieht ihr Energie und verdichtet sie auf Heiztemperatur, sodass die gewonnene Wärme in Einzelgebäuden oder – bei Großwärmepumpen – in Fern- und Nahwärmenetzen eingesetzt werden kann.
Gewässerwärmepumpen beziehen ihre Wärme aus Flüssen, Seen oder Grund- und Abwasser, entziehen dem Wasser per Wärmetauscher Umweltwärme, heben sie ebenfalls per Verdichter an und versorgen damit Gebäude in Gewässer- oder Grundwassernähe. In größerer Ausführung können sie ebenfalls Wärmenetze oder Prozesswärme in Gewerbe und Industrie versorgen.
Abwärme ist die Wärme aus unvermeidbarer Prozesswärme in Industrie, Rechenzentren oder Kläranlagen, welche über Wärmetauscher eingefangen und häufig per Wärmepumpe auf Netztemperatur angehoben wird. So deckt sie Grundlasten in Fern- und Nahwärmesystemen.
Grüner Wasserstoff nutzt als Wärmequelle den chemischen Energiegehalt von Wasserstoff aus erneuerbarem Strom; durch Verbrennung in Heizkesseln oder Einspeisung in Gasnetze könnte er künftig Gebäude oder Wärmenetze versorgen, ist jedoch derzeit aufgrund geringer Verfügbarkeit und hoher Kosten noch keine verbreitete Option.
Worum geht’s beim Wärmeplanungsgesetz (WPG)?
Das WPG wurde am 01. Januar 2024 verabschiedet und verankert die verbindliche kommunale Wärmeplanung flächendeckend – mit dem Ziel, die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 kosteneffizient, nachhaltig, bezahlbar, resilient und treibhausgasneutral auf erneuerbare Energien sowie unvermeidbare Abwärme umzustellen.
Es definiert Inhalt und Abfolge der Arbeitsschritte eines Wärmeplans: Analyse von Bedarf, erneuerbarer Potenziale, Zuordnung von Gebieten zu dezentralen oder leitungsgebundenen Versorgungsarten, Zielszenario, Transformationspfade zur Umsetzung der Maßnahmen und Einbindung aller relevanten Akteure. Die kommunale Wärmeplanung in Altenburg muss diese Gesetzesgrundlage erfüllen.
Betreiber von Wärmenetzen erhalten gestaffelte Mindestvorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme und werden verpflichtet, einen Transformationsplan zur Umstellung der Wärmenetze auf erneuerbare Energieträger zu erstellen.
Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner müssen ihren Wärmeplan laut WPG bis 30.06.2026 vorlegen, Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner bis zum 30.06.2028.
Was bedeutet das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) für die KWP?
Diese geplante Gesetzesänderung ändert nichts am bisherigen Verfahren der KWP. Eine Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes ist nachfolgend zur Überführung des GEG in das GModG geplant.
Bisher gilt im Gebäudebereich das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses verfolgt zwei Ziele: Die Reduktion von CO2-Emissionen im Gebäude- bzw. Wärmesektor und die Steigerung der Energieeffizienz.
Das GEG gilt für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude und legt hauptsächlich Anforderungen an die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard fest. In der öffentlichen Debatte wurde es vor allem im Zuge der sogenannten “65%-Regelung” bekannt. Diese besagt, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Zudem wurde ein Betriebsverbot für sehr alte fossile Heizsysteme festgelegt.
Die aktuelle Bundesregierung hat eine Überarbeitung dieses Gesetzes angekündigt, das Gebäudemodernisierungsgesetz. Dieses setzt hauptsächlich die bisher geltende “65%-Regelung” außer Kraft und ermöglicht wieder den Einbau von Öl- und Gasheizungen, unter Berücksichtigung der geltenden Klimaziele. Hierbei gilt zu beachten, dass innerhalb einer “Biotreppe” verbindliche Mindestquoten an Erneuerbaren Energien bei der Verbrennung von Öl oder Gas festgelegt werden. Des Weiteren entfallen die Betriebsverbote für sehr alte fossile Heizsysteme. Bislang ist geplant, dass das GModG zum Jahreswechsel 2026/2027 inkrafttreten wird. Bis dahin gilt weiterhin das GEG.
Was sind Eignungs- und Prüfgebiete für Wärmenetze?
In Prüfgebieten kann noch keine abschließende Empfehlung erfolgen, etwa weil noch Daten fehlen. Hier muss noch ermittelt werden, welche Wärmeversorgung am besten geeignet ist:
Erweiterung oder Neubau eines Wärmenetzes?
gebäudeindividuelle bzw. dezentrale Lösungen?
Perspektivisch: Alternativen wie Wasserstoff?
Darüber entscheiden weitere detaillierte Untersuchungen.
Eignungsgebiete für Wärmenetze sind Gebiete, in denen verschiedene Anhaltspunkte zusammengenommen aufzeigen, dass eine Fernwärmeversorgung sinnvoll und realistisch möglich ist.
Folgende Punkte sind dabei wichtig:
Wie hoch ist die Wärmeliniendichte, also der Absatz an Wärmeenergie pro Meter Wärmeleitung?
Wer könnte ein Ankerkunde sein, also ein zuverlässiger Großabnehmer?
Welche Potenziale für erneuerbare Wärme sind vorhanden und wo liegen diese?
Wer kommt als Netzbetreiber in Frage?
Wie hoch ist das Anschlussinteresse der Anwohnerinnen und Anwohner?
Fragen zu einzelnen Gebäuden
Mein Gebäude liegt in einem Eignungsgebiet. Was bedeutet das für mich?
Nach Machbarkeitsprüfung und Abstimmung mit dem örtlichen Energieversorger kann der Stadtrat diese Gebiete zum Netz-Neu- bzw. -Ausbau ausweisen - das heißt, dort könnte eine Versorgung mit Fernwärme kommen.
Sollte Ihr Gebäude in einem voraussichtlichen Wärmeversorgungs-Gebiet liegen, müssen weitere Machbarkeitsstudien und politische Beschlüsse mehr Klarheit bringen.
Wenn es für Sie in Frage kommt, sich an die Fernwärme anzuschließen, kann es sich unter Umständen lohnen, einen Heizungstausch noch etwas hinauszuzögern. Die Planung und der Ausbau von Wärmenetzen benötigen einige Jahre. Bei Fragen können Sie sich auch an die Stadtverwaltung Altenburg oder an die EWA (Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH) wenden.
Sollten Sie kein Interesse an einem Fernwärmeanschluss haben, so können Sie sich unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des GEG bzw. des neu zu beschließenden GModG immer selbst um eine individuelle Wärmeversorgung kümmern. Eine Anschlusspflicht ist bislang nicht geplant.
Meine Heizung muss bald ausgetauscht werden. Soll ich damit noch warten, bis die Wärmeplanung abgeschlossen ist?
Falls Ihr Gebäude nicht unmittelbar an oder in einem bestehenden Fernwärmenetz liegt, ist es unwahrscheinlich, dass es in den nächsten Jahren an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann. Die Planung und der Ausbau von Wärmenetzen benötigen viele Jahre, und die begrenzten Fachkräfte können nicht überall gleichzeitig bauen. Darüber hinaus müssen unter Umständen noch regenerative Wärmequellen gefunden und erschlossen sowie ein Netzbetreiber gefunden werden.
Gemeinsam mit Ihrer Energieberaterin oder Ihrem Energieberater können Sie die beste Lösung für Ihr Gebäude finden. Die Beraterin bzw. der Berater kann Sie zugleich über passende Fördermittel informieren.
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich mich für einen Fernwärmeanschluss entscheide?
Das lässt sich so pauschal im Voraus leider nicht sagen.
Die Kosten für Fernwärme unterscheiden sich je nach Standort und hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise:
Welcher Energieträger wird für die Heizzentrale eingesetzt?
Welche Größe wird das Anschlussnetz insgesamt haben?
Wie hoch wird die Anschlussquote sein? Wenn mehr mitmachen, verteilen sich die Fixkosten auf mehr Schultern, dadurch wird es für alle günstiger.
Wie hoch ist die erforderliche Rendite? Wenn sich z.B. eine Bürgerenergiegenossenschaft als Betreiberin gründet, so müssen keine Gewinne erzielt werden.
Wie hoch sind die Tiefbaukosten? Wenn es gelingt, bestehende Vorhaben zusammenzulegen, so sind deutliche Kosteneinsparungen möglich.
Belastbare Aussagen sind daher erst nach Abschluss der Wärmenetzplanung möglich.
Die Preistransparenzplattform Fernwärme bietet eine netzindividuelle Übersicht der aktuellen Fernwärmepreise.
Fragen von Bürgerinnen und Bürgern
Wann und wo betrifft mich die Wärmeplanung als Bürgerin bzw. Bürger?
Der Beschluss hat noch keine direkten Auswirkungen, da durch den Wärmeplan alleine keinerlei Verpflichtung entsteht; es handelt sich lediglich um ein strategisches Planungsdokument.
Über alle Auswirkungen, die Sie direkt betreffen, wird Sie die Stadtverwaltung rechtzeitig informieren und Ihnen die auf Sie zukommenden Schritte detailliert erklären.
Selbst wenn Ihre persönliche Wärmeversorgung auf absehbare Zeit gesichert ist, profitieren Sie indirekt von der kommunalen Wärmeplanung durch eine Steigerung der regionalen Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und sichere Investitionsbedingungen.
Einschränkungen durch etwaige Tiefbauarbeiten sind in der gesamten Planungsphase noch nicht zu erwarten.
Wann und wo kann ich mich weiter informieren?
Weitere Informationen zum Verlauf der KWP finden Sie auf der Projekthomepage sowie der kommunalen Homepage.
Infos zur Bürgerinformationsveranstaltung erhalten Sie auf der kommunalen Homepage, das Altenburger Amtsblatt sowie über die Sozialen Medien (Instagram, Facebook).
Ansprechpartner:
Philip Stöcker
Klimaschutzmanagement
Stabseinheit Stadtentwicklung und Stadtplanung
Fachbereich Stadtentwicklung und Bau
Stadtverwaltung Altenburg
Telefon: 03447 594-618
E-Mail:
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