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Wohnungslosenhilfe

Die Gefahr, wohnungslos zu sein oder in Wohnungsnot zu geraten ist eine unangenehme Lebenssituation, die bedauerlicherweise immer eintreten kann. In solchen Fällen bietet die Stadt Altenburg Hilfe und Beratung an.

 



Organisationseinheit:      Fachbereich Soziales, Bildung und Ordnungsangelegenheiten
                                            Fachdienst Soziales, Schulen und Sport
                                            Wohnungslosenhilfe und Notunterkunft für Obdachlose

Telefon:                              Wohnungslosenhilfe 03447 / 48 84 401
                                            Notunterkunft 03447/31 33 55

E-Mail:                                

Sprechzeiten:                   Wohnungslosenhilfe: Dienstag 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr 
                                                                                  Mittwoch bis Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
                                            Notunterkunft:           Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 17 Uhr

 

Hinweise zur Barrierefreiheit: kein barrierefreier Zugang vorhanden


Die wesentliche Aufgabe der Wohnungslosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen oder bei drohendem Verlust der Wohnung zu beraten
Die Notunterkunft für Obdachlose ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Altenburg. Sie dient der vorübergehenden/befristeten Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden. Die Nutzung der Notunterkunft ist nur mit einer Zuweisung durch die Stadt Altenburg möglich. Die Zuweisung muss beim Fachdienst Ordnung und Verkehr, Kornmarkt 1, 04600 Altenburg beantragt werden. Vor der Zuweisung in die Notunterkunft erfolgt generell eine Prüfung zu Anspruchsberechtigung und Erforderlichkeit.