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Stadtentwicklung / Stadtsanierung

Die Stadt Altenburg ist ein historisch von innen heraus gewachsenes Gefüge, das sich über die Jahrhunderte und Epochen mit all deren Einflüssen vom Zentrum bis zu den heutigen Außenbereichen entwickelt hat. Den Ursprung dafür bildeten verschiedene Siedlungskerne, welche sich im zeitgeschichtlichen und kulturhistorischen Verlauf zum heutigen Stadtgebiet verschmolzen und erweitert haben. Das Besondere und Stadttypische der Stadt Altenburg ist der weitestgehend intakte Altstadtkern, welcher bei einer bewegten Geschichte unverwechselbares Zeitzeugnis und regionaler sowie überregionaler Imageträger ist.

 

Dieser wertvolle Charakter der Stadt Altenburg ist auch zukünftig zu erhalten, zu pflegen und nachhaltig zu entwickeln. Dafür sind die Instrumente der Stadtentwicklung und der Stadtsanierung unerlässlich.

 

Stadtentwicklung

Unter dem Begriff der Stadtentwicklung versteht man die räumliche, strukturelle und strategische Gesamtentwicklung der Stadt, wobei es sich, anders als bei einer zufällig verlaufenden Entwicklung, um einen aktiven Planungs- und Veränderungsprozess handelt. Im Unterschied zur Stadtplanung, welche sich stärker auf die bauliche, räumliche und planungsrechtliche Gestaltung von Teilbereichen bezieht, geht es bei der Stadtentwicklung um die Steuerung der Gesamtentwicklung der Stadt, worin auch gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Aspekte verankert sind. Sie verlangt somit eine interdisziplinäre, integrierte und zukunftsorientierte Herangehensweise.

 

Wichtige Instrumente dafür sind insbesondere das fachübergreifend aufgestellte und wirkende Integrierte Stadtentwicklungskonzept sowie weitere Konzepte und Planungen in zielführender Umsetzung.

Nikolaikirchhof_neu_alt
Teichstr_neu_alt

Stadtsanierung

Neben dem Begriff der Stadtentwicklung steht eng verbunden der Begriff der Stadtsanierung.

 

Der Übergang zwischen diesen beiden Handlungsschwerpunkten ist fließend und eine klare Unterscheidung in der Praxis kaum möglich.

 

So geht es sowohl bei der Stadtentwicklung als auch bei der Stadtsanierung insbesondere um die frühzeitige Erkennung von problematischen städtebaulichen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf das Stadtbild.

 

Mit dem Einsatz von Satzungen auf Grundlage des besonderen Städtebaurechts im Baugesetzbuch, wie die Sanierungssatzung und die Erhaltungssatzung sowie auf Basis der Thüringer Bauordnung die Gestaltungssatzung, kann die städtebauliche Entwicklung gesteuert werden. Einhergehend stellt die Etablierung von Stadtumbaugebieten zum Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung ein wichtiges und unabdingbares Werkzeug dar.


Integriertes Stadtentwicklungskonzept – ISEK Altenburg 2030

Für Fragen zur Stadtentwicklung können Sie sich gerne an den Fachdienst 50 - Stadtentwicklung wenden.