Die Stadt Altenburg als Eigentümerin des Grundstücks Teich Hellwiese Nähe Märchenbrunnen in 04600 Altenburg, Gemarkung Altenburg Flurstück 4085/1, Größe: 0,4 ha
Die Stadt Altenburg als Eigentümerin des Grundstücks Teich Hellwiese Nähe Märchenbrunnen in 04600 Altenburg, Gemarkung Altenburg Flurstück 4085/1, Größe: 0,4 ha, bietet für dieses Grundstück die Verpachtung zur Ausübung des Fischereirechtes nach dem Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG) und der naturnahen Bewirtschaftung des Grundstückes sowie der Vermittlung der Fischereiwirtschaft und der Verknüpfung und Förderung des Arten- sowie Natur- und Landschaftsschutzes an.
Das Grundstück wird zu den Bedingungen eines Fischereipachtvertrages und im Übrigen eines Nutzungsvertrages jeweils über einen Laufzeitraum von 12 Jahren überlassen.
Pachtgegenstand ist das Recht und die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei in vollem Umfang nach Maßgabe und auf Grundlage der hierfür geltenden Vorschriften des Thüringer Fischereigesetzes sowie den hierfür geltenden einschlägigen fischereirechtlichen Vorschriften im Übrigen und nach den Bestimmungen des Vertrages. Ferner die Verpflichtung zur naturnahen Bewirtschaftung des Grundstückes der Vermittlung der Fischereiwirtschaft und der Verknüpfung und Förderung des Arten- sowie Natur- und Landschaftsschutzes .
Interessenbekundungsverfahren „formloser Teilnahmewettbewerb außerhalb des förmlichen Vergaberechts“ für ein Mobilitätszentrum in der Innenstadt von Altenburg
Interessenbekundungsverfahren „formloser Teilnahmewettbewerb außerhalb des förmlichen Vergaberechts“ für ein Mobilitätszentrum in der Innenstadt von Altenburg.
Die ca. 31.000 Einwohner zählende Stadt Altenburg ist Kreisstadt des Landkreises Altenburger Land im Freistaat Thüringen, Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und befindet sich ca. 50 km südlich der Stadt Leipzig im Herzen der Metropolregion Mitteldeutschland. In der Innenstadt sieht die Stadt Altenburg drei mögliche Standorte für die Gestaltung und den Betrieb eines Mobilitätszentrums für Kfz (kraftstoff- und elektrisch betrieben) und Fahrräder (klassisch und elektrisch unterstützt) mit einem erweiterten Service-Angebot (Ladestationen, Schließfächer, evtl. Servicepunkt für Touristik, Toilettenanlagen etc.). Die Stadt Altenburg fordert mögliche Inverstoren auf, Ihr Interesse daran zu begründen. Für die vorgeschlagenen Grundstücke besteht keine Rangfolge. Die Bekundung des Interesses kann für jeden Standort einzeln aber auch für mehrere Standorte erfolgen. Das Interessenbekundungsverfahren ist kein formelles Vergabeverfahren nach GWB, VgV, VOL/A, VOB/A oder anderen vergaberechtlichen Bestimmungen. Vergaberechtlicher Rechtsschutz besteht daher nicht. Aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der Stadt Altenburg herleiten. Ansprüche gegen die Gemeinde können nicht geltend gemacht werden. Insbesondere auch dann nicht, wenn das vorgelegte Konzept nicht berücksichtigt wird. Das Verfahren kann jederzeit ohne Angaben von Gründen abgebrochen werden. Kosten für die Teilnahme am Verfahren werden nicht erstattet.
Die Abgabe des Gesamtkonzeptes hat bis zum 19.12.2022, 12.00 Uhr zu erfolgen.
Die weiteren Verfahrensunterlagen finden Sie unter den nachstehenden Links.
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