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26. Vergabe des Denkmalschutzpreises „Johann-Georg-Hellbrunn“ der Stadt Altenburg

In diesem Jahr wird der nach dem barocken Altenburger Ratsbaumeister Johann-Georg Hellbrunn benannte städtische Denkmalschutzpreis zum 26. Mal vergeben. 

Die Jury zur Vergabe des Denkmalschutzpreises traf sich in diesem Jahr am Donnerstag den 10. August um über die eingereichten Vorschläge zu befinden.

Mitglieder der Jury waren: 
    
Frau Andrea Schappmann               Vertreterin des Sponsors
Frau Jutta Penndorf                           Sozial- und Kulturausschuss des Stadtrates
Herr Thomas Moewes                    Kreishandwerksmeister
Herr Peter Müller                            Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrates
Herr Jürgen Fröhlich                      Untere Denkmalschutzbehörde


Im Jahre 2023 wurden fristgerecht drei Vorschläge für den Denkmalpreis eingereicht. 

Wie bereits in den letzten Jahren praktiziert, wurden die vorgeschlagenen Objekte auch in diesem Jahr zur Entscheidungsfindung besichtigt.

Nach der Objektbesichtigung wurden durch die Jury folgende einstimmige Entscheidungen getroffen:


1.
Der „Johann-Georg-Hellbrunn-Preis“ der Stadt Altenburg soll im Jahre 2023 an die Eheleute Kirsten und Mathias Mahn für ihre vorbildlichen Leistungen zur Erhaltung und Pflege des Kulturdenkmals Nordstraße 58, der sogenannten „Villa Hertzberg“, vergeben werden.

Im Jahre 1882 ließ sich Frau verwitwete Oberst Clara Maria von Hertzberg nach Plänen des Altenburger Baumeisters Wilhelm Wagenbreth auf dem städtebaulich exponierten Gartengrundstück Nordstraße 58 eine repräsentative Villa errichten. Der Grundriss des Gebäudes nimmt dabei Bezug auf den Zuschnitt des Baugrundstückes an der Gabelung zwischen Nordstraße und heutiger Rudolf-Breitscheid-Straße. Laut Denkmalausweisung des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie aus dem Jahre 2021 ist der besondere Denkmalwert des Hauses in seiner Einheit aus Haus und Garten in einer besonderen städtebaulichen Lage und in seiner repräsentativen äußeren und inneren Gestaltung begründet. Damit stellt das Kulturdenkmal Nordstraße 58 ein wichtiges Zeugnis für die gehobene bürgerliche Wohnkultur im ausgehenden 19. Jahrhundert in der Residenzstadt Altenburg dar.

Nach dem Tode der Frau von Hertzberg wurde die Villa im Jahre 1892 versteigert und wechselte seitdem mehrfach den Besitzer. Ungeachtet dessen haben glückliche Umstände dazu geführt, dass sich das Haus auch nach mehreren Besitzerwechseln und 140 Jahre nach seiner Erbauung noch weitestgehend im Originalzustand befindet und einen Großteil seiner historischen bauzeitlichen Ausstattung aufweist. 

Hierzu zählen u. a. das schmiedeeiserne Geländer der Außentreppe, das verzierte schmiedeeiserne Vordach über dem Hauseingang, die zweiflügelige Hauseingangstür mit Oberlicht und originalem Türbeschlag, das Treppenhaus mit Holzgeländer, die repräsentativen Wohnungseingangstürelemente zu den beiden Etagenwohnungen mit Ätzglasscheiben, bauzeitlicher Klingel und Briefkastenanlage, die erhaltene historische Raumstruktur mit originalen Türen und Beschlägen, Dielenböden, Kachelöfen und stuckverzierten Decken. 

Im Jahre 2020 erwarben Frau Kirsten und Herr Mathias Mahn aus Altenburg das sanierungsbedürftige Gebäude um es instand zu setzen. Das Haus hatte zu dieser Zeit noch nicht den Status eines Kulturdenkmals, sondern war in der Denkmalliste der Stadt Altenburg als raum- und gestaltbildprägendes Gebäude im Denkmalensemble „Stadterweiterung ab 1860“ erfasst. In enger Abstimmung und konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie und der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Altenburg erfolgte auf Bitten der Eigentümer im Jahre 2021 eine Bestandsaufnahme und Überprüfung der Denkmaleigenschaft des Gebäudes, welche im Ergebnis dazu führte, dass die „Villa Hertzberg“ den Status eines Kulturdenkmals im Sinne des § 2 Abs. 1 Thüringer Denkmalschutzgesetz erhielt.

Auch im Zuge der ab dem Jahre 2022 durchgeführten umfassenden Instandsetzungs- und Restaurierungsarbeiten am und im Gebäude sowie auf dem gesamten Anwesen, arbeiteten die Eigentümer eng und vertrauensvoll mit dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie und der Unteren Denkmalschutzbehörde zusammen. Außerdem holten sich die Eheleute Mahn fachliche Unterstützung und eine zusätzliche restauratorische Betreuung bei den in Altenburg ansässigen Restauratoren, Dr. Arnulf Dähne und Johannes Schäfer. Eine ganz besondere Herausforderung war in diesem Zusammenhang die aufwändige Restaurierung einer seltenen und repräsentativen Papierstuckdecke durch einen Studenten der Hochschule für bildende Künste in Dresden, Fachbereich Konservierung und Restaurierung, welche gleichfalls durch die beiden Altenburger Restauratoren begleitet wurde. 

In der gut einjährigen Bauzeit wurden u. a. das Dach mit einer neuen Schiefereindeckung versehen, die Fassaden und Fenster sowie die Balkonanlage, die Außentreppe und die Außenanlagen mit Einfriedung, die Zuwegung und der Gartenpavillon bearbeitet und im Gebäude alle historischen Ausstattungsdetails erhalten und restauriert, die Bemalung des Treppenhauses auf der Grundlage der Ergebnisse einer restauratorischen Befunduntersuchung rekonstruiert sowie die komplette Haustechnik erneuert. Für die Sicherstellung eines behindertengerechten Zugangs erhält das Haus als moderne Zutat zur bauzeitlichen Außentreppenanlage an der Fassade zur Nordstraße einen schlichten funktional gestalteten Plattformlift.

Insgesamt haben die Eheleute Mahn das Kulturdenkmal Nordstraße 58 mit viel Ausdauer, Liebe zum Detail und hohen Aufwendungen vorbildlich instandgesetzt und restauriert und damit gleichzeitig dafür Sorge getragen, dass das 140 Jahre alte Gebäude mit seinen vielen kleinen und großen originalen Ausstattungsdetails auch im Zuge einer zeitgenössischen Nutzung der Räumlichkeiten seinen besonderen historischen Charme und sein repräsentatives bauzeitliches Flair bewahrt hat.

Mit ihrem besonderen persönlichen Engagement für die umfassende Sanierung und denkmalgerechte Instandsetzung der „Villa Hertzberg“ haben Frau Kirsten und Herr Mathias Mahn eine vorbildliche Leistung zur Erhaltung und Pflege dieses Kulturdenkmals erbracht.

 

2.
Herr Guido Cziesla soll für seine vorbildlichen Leistungen bei der Fassadeninstandsetzung des Wohn- und Geschäftshauses Kanalstraße 7 mit einer Anerkennungsurkunde ausgezeichnet werden.

Die heutige Kanalstraße wurde im Zuge der in den 1860er Jahren beginnenden gründerzeitlichen Stadterweiterung der Stadt Altenburg geplant und angelegt. Bereits ab dem Jahre 1853 hatte die im selben Jahr gegründete Altenburger Gasbeleuchtungsgesellschaft damit begonnen, an der Nordseite der neuen Straße ein städtisches Gaswerk zu errichten. Von diesem Werk sind heute nur noch wenige Restbauten erhalten. Erst in der Sitzung des Bürgervorstandes der Stadt Altenburg vom 12. November 1881 erhielt die neu angelegte Straße schließlich den Namen Kanalstraße. Die gesamte Bebauung der Kanalstraße erfolgte relativ sporadisch und war bis auf wenige Ausnahmen um 1900 weitestgehend abgeschlossen. Das Haus auf dem heutigen Grundstück Kanalstraße 7 wurde laut der herzoglichen Bauregistratur im Jahre 1903, genau gegenüber des städtischen Gaswerkes, nach Plänen des Altenburger Baumeisters Gustav Frenzel für den Hotelbesitzer Bruno Dietzmann erbaut. Leider ist im Kreisarchiv unter der entsprechenden Registratur nur der eingereichte Lageplan auffindbar. Alle weiteren originalen Bauzeichnungen fehlen. Das äußere Erscheinungsbild des zweigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses mit ausgebautem Mansardgeschoß wird durch eine jugendstilige Putzfassade mit diversen Schmuckelementen aus Stuck und durch wechselnde Fensterformen und Formate geprägt. Laut einer vorliegenden jüngeren Bauzeichnung wurde die Ladenzone im Erdgeschoss des Gebäudes 1925 umgebaut und mit größeren Schaufenstern versehen. Vermutlich in den 1960er oder 1970er Jahren wurde die Ladenzone dann nochmals stark verändert. Nach jahrelangem Leerstand erwarb Herr Guido Cziesla im Jahre 2018 das stark sanierungsbedürftige Haus. In den darauffolgenden Jahren hat Herr Cziesla mit viel Liebe und Engagement umfangreiche Arbeiten zur Komplettinstandsetzung des Gebäudes durchgeführt und dabei auch die markante und in kräftigen Farben gehaltene Jugendstilfassade auf der Grundlage der Ergebnisse einer restauratorischen Befunduntersuchung denkmalgerecht instandgesetzt. Dabei war es für Herrn Cziesla ein besonderes Anliegen, neben der Restaurierung der Schmuckelemente und der Farbgebung nach Befund auch die Gliederung der Ladenzone und die Gestaltung aller Fenster und Türen wieder in das bauzeitliche Erscheinungsbild aus dem Jahre 1903 zu versetzen. Alle Arbeiten wurden in enger Zusammenarbeit und ständiger Abstimmung mit dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie und der Unteren Denkmalschutzbehörde geplant und ausgeführt. Damit hat Herr Guido Cziesla eine vorbildliche Leistung bei einer Fassadeninstandsetzung eines historischen Gebäudes im Denkmalensemble erbracht.

 

3.
Der Preisträger des Denkmalschutzpreises soll einen Geldpreis in Höhe von 2.500 Euro erhalten.  Für die Anerkennungsurkunde soll ein Geldpreis in Höhe von 500 Euro vergeben werden. Das hierfür erforderliche Preisgeld in Höhe von insgesamt 3.000 Euro wird auch in diesem Jahr dankenswerter Weise wieder von den Altenburger Stadtwerken bereitgestellt.

Allen Teilnehmern, Einreichern der Vorschläge und Sponsoren wird gedankt.

Die Preisverleihung und die Übergabe der Anerkennungsurkunde erfolgen durch den Oberbürgermeister der Stadt Altenburg im Rahmen des Eröffnungskonzertes zum „Tag des offenen Denkmals“ 2023 am 8. September 2023 um 19:30 Uhr in der Brüderkirche zu Altenburg. 

 

 

gez. 
J. Fröhlich
Fachdienst Bauverwaltung und Stadtentwicklung