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Kindertagesbetreuung in der Stadt Altenburg


Krippe/Kindergärten/Kita-Card

 

Sie sind auf der Suche nach einer Kindertagesbetreuung für ihr Kind in der Stadt Altenburg? Hier sind Sie auf dem richtigen Weg.

Für die Betreuung ihres Kindes können Sie zwischen Kindertageseinrichtungen verschiedener Träger und vielfältigen Bildungskonzepten in der Stadt Altenburg wählen.

Dazu erhalten Sie nachfolgend einen Gesamtüberblick über die Einrichtungen und Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema.

 

 

Ich möchte mir einen Platz in einer Kindertageseinrichtung sichern – Was ist zu tun?

 

Als Erstes sollten Sie sich einen Überblick über die Kindertageseinrichtungen der Stadt verschaffen! Bei der Auswahl der Kindertageseinrichtung spielen mehrere Faktoren eine Rolle, neben der Wohnortnähe natürlich auch das pädagogische Konzept oder Ihre ganz individuellen Bedürfnisse.
 

Alle Informationen bietet Ihnen die Übersicht über die Kindertageseinrichtungen der Stadt Altenburg.

 

Umstellung von Kita-Card auf Online-Portal LITTLE BIRD


Für Kinder mit Hauptwohnsitz in der Stadt Altenburg können Eltern noch bis zum 30.05.2025 eine Kita-Card beantragen, um mit der Kita-Card eine Anmeldung in Ihrer Wunscheinrichtung durchführen zu können. 
Zum 1. Juli 2025 stellt die Stadt Altenburg das Verfahren zur Beantragung eines Kita-Platzes sowie zur Kita-Platzvergabe auf das Online-Elternportal LITTLE BIRD (www.little-bird.de) um. Ab diesem Zeitpunkt können Eltern über das Online-Portal gezielt nach Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet von Altenburg suchen, die ihren Kriterien entsprechen und zur gewünschten Betreuungszeit über freie Kapazitäten verfügen. Die Einrichtungen stellen sich und ihr Betreuungsangebot in einem Kurzportrait vor. Es können je Kind gleichzeitig bis zu drei Kita-Platzanfragen mit Priorisierung direkt an die Wunscheinrichtungen gestellt werden. Über die Aufnahme des Kindes entscheidet wie bisher ausschließlich die Einrichtung selbst. Die Kita-Card entfällt hierdurch.


Aufgrund der Systemumstellung kann bereits ab dem 1. Juni 2025 keine Kita-Card mehr beantragt werden. Kita-Card-Anträge, die bis zum 30. Mai 2025 bei der Stadtverwaltung eingehen, werden bearbeitet. 


Für dringende Platzanfragen im Monat Juni 2025 stehen interessierten Eltern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Altenburg telefonisch unter (03447) 594-198 und per E-Mail unter: zur Verfügung.
 

 

Ich wohne nicht in Altenburg und möchte mein Kind in einer Kita in Altenburg betreuen lassen.

Für Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb der Stadt Altenburg, können Eltern die eine Betreuung ihres Kindes in einer Kita in Altenburg wünschen, hierzu einen Antrag auf Umsetzung Wunsch- und Wahlrecht stellen. Der Antrag ist möglichst frühzeitig vor dem geplanten Betreuungsbeginn zu stellen. Die Stadt Altenburg genehmigt den Antrag in Abhängigkeit freier Kapazitäten.
 

 

Wo erhalte ich einen Antrag zur Ausstellung der Kita-Card oder einen Antrag auf Umsetzung Wunsch- und Wahlrecht?

 

Anträge erhalten Sie in den Kindertageseinrichtungen sowie im Servicepunkt der Stadt Altenburg, Kornmarkt 1 in 04600 Altenburg.

Hier können Sie aber auch Ihren Antrag downloaden.

 

 

 

 

Wie erhalte ich die Kita-Card?

 

Nach Einreichung des ausgefüllten Antrages im Servicepunkt der Stadt Altenburg
Kornmarkt 1 in 04600 Altenburg oder per Post in der Stabseinheit 0.5 Recht Bereich Kindertagesstätten erhalten Sie die Kita-Card zugesandt. Alternativ können Sie einen Termin zur Abholung im Servicepunkt der Stadt Altenburg Kornmarkt 1 in 04600 Altenburg vereinbaren.

 

 

Ich habe die Kita-Card erhalten. Wie geht es jetzt weiter?

 

Mit erhaltener Kita-Card können Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Kita aufnehmen und durch Interessenbekundung mit Hinterlegung der Kita-Card ihren Betreuungsplatz langfristig sichern. Weitere Absprachen rund um die Anmeldung können nun mit der Kitaleitung getroffen werden.

 

 

Wie hoch sind die Gebühren für einen Betreuungsplatz?

 

Eine Übersicht zu den Elternbeiträgen der Kitas erhalten Sie HIER

 

 

 

Zuständige Stelle