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Entwässerungsantrag


Leistungsbeschreibung

Wer beabsichtigt, ein Grundstück zu bebauen, sollte sich im Vorfeld auch über die Möglichkeiten der Abwasserentsorgung informieren. Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück durch einen Kanal erschlossen ist, kann nach Maßgabe der Entwässerungssatzung der Stadt Altenburg, verlangen, dass sein Grundstück an die öffentliche Entwässerung angeschlossen wird. Der Anschluss erfolgt je nach den örtlichen Voraussetzungen im Trennsystem (Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt) oder im Mischwassersystem.

 

Der Grundstückseigentümer kann unbeschadet weitergehender bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften nicht verlangen, dass neue Kanäle hergestellt oder bestehende Kanäle geändert werden. Besteht keine Möglichkeit, das Abwasser des Grundstückes einer zentralen Kläranlage zuzuführen, so ist die Grundstücksentwässerungsanlage mit einer Grundstückskläranlage zu versehen.

 

Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach den anerkannten Regeln der Technik und nur durch fachlich geeignete Unternehmen auszuführen. Die Beauftragung für diesen privaten Teil obliegt dem Grundstückseigentümer

 

Der Grundstücksanschluss an den öffentlichen Kanal wird durch den WABA durchgeführt oder veranlasst. Kosten für Anschlussteile, die sich auf dem angeschlossenen Grundstück befinden, sind an den WABA zu erstatten.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Entwässerungsantrag mit Anlagen (Lageplan, Grundriss und Längsschnitte nach § 10 Abs. 1 Buchst. a bis c der Entwässerungssatzung der Stadt Altenburg).

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen, bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird.