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2024 kein genereller Versand von Bescheiden

Die Stadtverwaltung Altenburg möchte darauf hinweisen, dass es für das Jahr 2024 keinen generellen Versand der Straßenreinigungsgebührenbescheide geben wird. Die Veranlagung läuft aus dem Jahr 2023 grundsätzlich weiter, die Gebührenhöhe bleibt gemäß der Veranlagung gleich und ist zu den in diesem Bescheid angegebenen Fälligkeiten an die Stadtverwaltung Altenburg zu begleichen. 
Lediglich diejenigen Eigentümer, die im Jahr 2023 ihr Grundstück veräußert oder ein neues Grundstück erworben haben, erhalten einen entsprechenden Aufhebungs- bzw. Veranlagungsbescheid.
Für Fragen zur Gebührenerhebung oder zur Reinigungsleistung steht Frau Mittelbach als Ansprechpartnerin zur Verfügung.


Kontakt: Stadtverwaltung Altenburg, 
Fachdienst Bauverwaltung und Stadtentwicklung, 
Dienstgebäude Neustadt 7, 04600 Altenburg, 
Tel. (03447) 594 631, 
E-Mail:
 

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Veröffentlichung

Do, 18. Januar 2024

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